Das neue Einzelanmeldungsformular (212) – wichtige Aspekte

Amtsblatt (Teil I) Nr. 10 vom 5. Januar 2022 veröffentlichte die ANAF-Verordnung Nr. 2127 zur Genehmigung des Musters, des Inhalts, der Art der Einreichung und der Verwaltung des Formulars 212 „Einmalige Erklärung zu fälligen Einkommensteuern und Sozialbeiträgen durch Einzelpersonen“.

Auf der Website der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (ANAF), am 5. Januar 2022, wurde das intelligente PDF/ Fromblattvon 212 veröffentlicht:

Einheitliche Erklärung (212) – bezüglich der Einkommensteuer und der von natürlichen Personen geschuldeten Sozialbeiträge gemäß OpANAF Nr. 2127 / 30.12.2021. Es dient der Deklaration der für das Jahr 2021 fälligen Steuer auf erzielte Erträge und der fälligen Sozialabgaben sowie der geschätzten Steuer und der fälligen Sozialabgaben für das Jahr 2021; veröffentlicht am 05.01.2022

 

Soft A

aktualisiert am

 

05.01.2022

Soft J

aktualisiert am

 

08.01.2022

Struktur

 

Schema XSD

Die Änderung des Formblatts 212 steht im Zusammenhang mit wichtigen Änderungen an der Abgabenordnung durch das Gesetz Nr. 296/2020 und die Regierungsverordnung Nr. 8/2021, normative Akte, die hauptsächlich die folgenden Aspekte betrafen:

  • die Regelung der Steuerschuld für natürliche Personen, die Vergütungen, Vergütungen und ähnliche Einkünfte erzielen, sowie sonstige geld- und/oder geldwerte Vorteilsnahmen aus dem Ausland als Vorstandsmitglieder, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, Administratoren, Direktoren, Wirtschaftsprüfer, Gründungsmitglieder, Vertreter in die Hauptversammlung der Aktionäre oder andere Aktivitäten, die in ähnlichen Funktionen für die im Ausland ausgeübte Tätigkeit gegenüber Arbeitgebern / Einkommenszahlern durchgeführt werden, die keinen ständigen Hauptsitz haben und nicht in Rumänien steueransässig sind.
  • die Regelung des Steuerregimes, das im Fall der von den Steuerzahlern erzielten Einkünfte gilt, außer dem Inhaber des Eigentumsrechts, dem früheren Eigentümer oder seinen gesetzlichen oder testamentarischen Erben, von der Nationalen Behörde für Eigentumsrückerstattung, infolge der Kapitalisierung des erworbenen Anspruchsrechts im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum Abschluss des Prozesses der Sach- oder gleichwertigen Rückgabe der während des kommunistischen Regimes in Rumänien missbräuchlich übernommenen Gebäude gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 165/2013;
  • Regelung eines neuen Mechanismus zur Feststellung und Erklärung der Jahreseinnahmen aus der Vermietung von Räumen in Privatwohnungen zu touristischen Zwecken

So bestimmen die Steuerzahler, die Einkünfte aus der Vermietung von Zimmern zwischen einem und einschließlich 5 Zimmern zu touristischen Zwecken erzielen, das Jahreseinkommen auf der Grundlage der Einkommensnormen und vervollständigen für jedes Steuerjahr bis zum 25. Mai einschließlich des auf das Jahr der Einkünfte folgenden Jahres die einmalige Erklärung über die von den natürlichen Personen geschuldeten Einkommensteuern und Sozialabgaben.

  • Einführung einer neuen Einkommenskategorie aus landwirtschaftlicher Tätigkeit, deren Jahreseinkommen auf der Grundlage von Einkommensnormen bestimmt wird (Futterpflanzen).

Ein weiterer normativer Akt, der die Änderung der D212 verursacht hat, ist die Dringlichkeitsverordnung Nr. 111/2021 zur Festlegung von Sozialschutzmaßnahmen für Arbeitnehmer und andere Berufsgruppen im Rahmen des Verbots, der Aussetzung oder Einschränkung der wirtschaftlichen Aktivitäten, bestimmt durch die epidemiologische Situation, die durch die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus verursacht wurde, ein Dokument, das die Gewährung monatlicher Zulagen für Fachleute und Einzelpersonen regelt, die ausschließlich Einkünfte aus Urheberrechten und verwandten Schutzrechten erzielen.

Für diese Einkünfte schuldet der Steuerzahler Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitrag und Sozialversicherungsbeitrag

Die steuerlichen Verpflichtungen werden vom Steuerzahler begründet und durch die Einheitliche Erklärung über die von Einzelpersonen geschuldeten Einkommensteuern und Sozialbeiträge bis zu der in Artikel 122 Absatz (1) des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung vorgesehenen Frist erklärt nachträgliche Änderungen und Ergänzungen.

Gemäß ANAF-Verordnung Nr. 2127 sind die Änderungen gegenüber dem aktuellen Formular hauptsächlich die folgenden:

  1. die Einführung in Kapitel I, Abschnitt 1 des Formulars eines neuen Unterabschnitts, Unterabschnitt 3, der von den natürlichen Personen vervollständigt wird, die im Berichtsjahr Einkünfte erzielen, die auf der Grundlage der Einkommensnormen aus der Vermietung für Touristen auferlegt werden Zwecke der in Privateigentum befindlichen Räume;
  1. b) Einführung von zwei verschiedenen Unterabschnitten in Kapitel I, Abschnitt 2, wie folgt: – Absatz 1

– zur Feststellung und Erklärung der im Ausland erzielten Einkommensteuer;

– Unterabschnitt 2 – für die Feststellung und Erklärung der von den Steuerzahlern geschuldeten Sozialbeiträge, für Einkünfte, die Vergütungen, Zulagen und andere ähnliche Einkünfte darstellen, sowie für alle anderen Geld- und / oder Sachleistungen, gewonnen aus dem Ausland als Vorstandsmitglieder, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder, Direktoren, Direktoren, Wirtschaftsprüfer, Gründungsmitglieder, Vertreter in der Hauptversammlung oder sonstige Tätigkeiten in ähnlichen Funktionen für die Tätigkeit im Ausland gegenüber Arbeitgebern / Einkommenszahlern, die keinen ständigen Hauptsitz haben und nicht in Rumänien steueransässig sind;

– Einführung eines separaten Abschnitts, Abschnitt 7, in Kapitel I für die Feststellung und Deklaration der von den Steuerzahlern geschuldeten steuerlichen Verpflichtungen für die von der Notstandsverordnung Nr. 111/2021 der Regierung vorgesehenen Entschädigungen;

– Aktualisierung des Abschnitts „Zusammenfassung der Verpflichtungen in Bezug auf die realisierte Einkommensteuer und die fälligen Sozialbeiträge gemäß der aktuellen Erklärung“ aus Kapitel I des Formulars, das zu Abschnitt 8 wird, wie folgt:

  • Einführung der erforderlichen Felder für die Endabrechnung der jährlichen Steuerschuld mit den an der Quelle einbehaltenen Vorauszahlungen im Falle von Einkünften, die von Steuerpflichtigen, die nicht Inhaber des Eigentumsrechts, ehemaliger Eigentümer oder seine gesetzlichen oder testamentarischen Erben sind, von der Nationalen Behörde erzielt wurden für Eigentumsrückerstattung,infolge der Kapitalisierung des erworbenen Anspruchsrechts im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum Abschluss des Prozesses der Natural- oder gleichwertigen Rückgabe der während des kommunistischen Regimes in Rumänien missbräuchlich übernommenen Gebäude gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr.165/2013;
  • Einführung der Felder bezüglich der von den Steuerpflichtigen geschuldeten steuerlichen Verpflichtungen gemäß der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 111/2021;
  • Ausfüllen der Tabelle „Pflanzenerzeugnisse“ aus Unterabschnitt 3, Kapitel II des Formulars mit einer neuen Einkommenskategorie aus landwirtschaftlicher Tätigkeit, für die das Jahreseinkommen auf der Grundlage von Einkommensnormen bestimmt wird – „Futterpflanzen“.

Gleichzeitig wurde die Anleitung zum Ausfüllen der Einzelanmeldung entsprechend aktualisiert.

Das neue Formblatt 212 wird für die Erklärung der Einkommensteuer und der ab dem Jahr 2021 fälligen Sozialabgaben sowie für die Erklärung der voraussichtlichen Einkommensteuer und der ab dem Jahr 2022 fälligen Sozialabgaben verwendet

Anleitung zum Ausfüllen von D212:

Gemäß O.ANAF Nr. 2127 wird die Erklärung von den natürlichen Personen ausgefüllt und eingereicht, die im Geschäftsjahr Einnahmen/Verluste aus Rumänien und/oder aus dem Ausland gemacht haben und die Einkommensteuer und verpflichtende Sozialbeiträge gemäß den Bestimmungen des Steuergesetzbuches schulden.

Die Erklärung wird auch von den folgenden Kategorien von Steuerpflichtigen abgegeben:

 

  • Fachleute gemäß Artikel 3 (2) des Gesetzes Nr.287/2009 über das Bürgerliche Gesetzbuch, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen, und Personen, die Einkünfte ausschließlich aus Urheberrechten und verwandten Schutzrechten erzielen, die profitiert haben von:
  • die zu Artikel XV der DRINGLICHKEITSVERORDNUNG Nr. 30/2020 vorgesehene Entschädigung für die Änderung und Ergänzung einiger normativer Akte,sowie für die Einrichtung einiger Maßnahmen im Bereich des Sozialschutzes im Kontext der durch die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus bestimmten epidemiologischen Situation, genehmigt mit Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr. 59 / 2020, mit dem nachträgliche Änderungen;
  • die zu Artikel 3 der DRINGLICHKEITSVERORDNUNG Nr. 132/2020 vorgesehene Beihilfe zu Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang mit der durch die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten epidemiologischen Situation sowie zur Stimulierung des Beschäftigungswachstums, genehmigt samt Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr. 282/2020, samt späteren Änderungen und Ergänzungen;
  • die zu Artikel 6 (1) Buchstabe a) und / oder Buchstabe vorgesehene Zulageb) der DRINGLICHKEITSVERORDNUNG Nr. 111/2021 zur Einrichtung von Sozialschutzmaßnahmen für Arbeitnehmer und andere Berufsgruppen im Zusammenhang mit dem Verbot, der Aussetzung oder der Einschränkung der Wirtschaftstätigkeit, bestimmt durch diejenige durch Ausbreitung von SARS-CoV verursachte epidemiologische Situation -2 Coronavirus;
  • Rechtsanwälte, die von der in Artikel XV der DRINGLICHKEITSVERORDNUNG Nr. 30/2020 vorgesehenen Entschädigung für die Änderung und Ergänzung normativer Akte sowie für die Festlegung von Maßnahmen im Bereich des Sozialschutzes im Zusammenhang mit der durch die Ausbreitung verursachten epidemiologischen Situation profitiert haben des SARS-CoV-Coronavirus 2, genehmigt mit Änderungen und Ergänzungen durch das Gesetz Nr. 59/2020, mit nachfolgenden Änderungen.

Die Erklärung ist von natürlichen Personen auszufüllen und einzureichen, die kein Einkommen erzielen und sich für die Zahlung des Gesundheitsbeitrags zur Sozialversicherung entscheiden.

Abgabetermin für D212:

Die Erklärung wird abgegeben:

  • spätestens am 25. Mai einschließlich des Jahres, das auf das Jahr der Einziehung von Einkünften für die Zwecke der Erklärung der erzielten Einnahmen und der Festsetzung/Vervollständigung der jährlichen Einkommensteuer und der Sozialbeiträge folgt;
  • bis zum 25. Mai, einschließlich jedes Jahres, für die Feststellung und Erklärung der geschätzten Einkommensteuer / Einkommensnorm, die in jedem Steuerjahr vorzunehmen ist, sowie für die Erklärung und Feststellung der fälligen Sozialbeiträge;
  • bis spätestens zum 25. Mai einschließlich des Jahres nach der Realisierung der Einnahmen, vorbehaltlich der Strafe der Dekadation, Im Falle der Ausübung der Option des Bestimmungsortes von einem Betrag in Höhe von 3,5 % der gemäß Artikel 123 Absatz 3 des Steuergesetzbuches zu versteuernden jährlichen Nettoeinkünfte/zu versteuernden jährlichen Nettoeinkünfte zur Unterstützung von Einrichtungen ohne Erwerbszweck, die unter den Bedingungen des Gesetzes und der religiösen Einheiten gegründet wurden und tätig sind; sowie für die Vergabe privater Stipendien.

Die Erklärung ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum des Ereignisses/Abschlusses des Vertrags zwischen den Parteien abzugeben, wenn der Steuerpflichtige während des Steuerjahres eine Tätigkeit aufnimmt oder Einkünfte aus der Veräußerung seines persönlichen Eigentums erzielt, mit Ausnahme von Leasingeinnahmen, für die die Einführung endgültig ist und die bis zu diesem Zeitpunkt nicht zur Abgabe der einzigen Erklärung verpflichtet waren.

Die von natürlichen Personen zu entrichtende Einkommensteuer- und Sozialabgabenerklärung kann von den Steuerpflichtigen aus eigener Initiative berichtigt werden, wenn die aktuellen Informationen nicht mit den in der zuvor eingereichten Erklärung enthaltenen übereinstimmen; durch Abgabe einer Änderungserklärung unter den Bedingungen des Gesetzes Nr. 207/2015 über die Steuergesetzbuch, samt späteren Änderungen und Ergänzungen.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Berichtigungserklärung auf demselben Formular erstellt wird, indem das/die Kästchen „Berichtigungserklärung zu Kapitel I“ und/oder „Berichtigungserklärung zu Kapitel II“ mit X angekreuzt und gegebenenfalls ausgefüllt werden , Kapitel I „Angaben zu den für das Jahr . . . . . . . . . .“ fälligen Einkommensteuern und Sozialabgaben und / oder Kapitel II „Daten über die geschätzte Einkommenssteuer / Einkommensnorm, die in Rumänien zu entrichten ist, und die für das Jahr fälligen Sozialbeiträge . . . . . . . . . .“.

Die Berichtigungserklärung ist auszufüllen durch Eingabe aller Angaben und Angaben gemäß dem zu berichtigenden Kapitel, einschließlich derjenigen, die nicht von der ursprünglichen/früheren Anmeldung abweichen.

Die Berichtigungserklärung ist zu verwenden für:

  • Berichtigung der Einkommensteuer sowie der von den natürlichen Personen geschuldeten Sozialbeiträge;
  • Änderung der Identifikationsdaten der natürlichen Person;
  • Änderung einiger Daten in Bezug auf die Einkommenskategorie / -quelle oder deren Höhe gemäß dem Gesetz;
  • Änderung einiger Daten bezüglich des Sozialversicherungsbeitrags und des Sozialversicherungsbeitrags;
  • Korrigieren anderer Informationen aus dem Formular.

Bei der Berichtigung der Erklärung wird Folgendes berücksichtigt:

  • die anfängliche Anweisung ist die Anweisung, bei der kein Häkchen ausgewählt ist;
  • es ist erlaubt, eine einzige Erstanmeldung abzugeben;
  • die korrigierende Aussage ist die Aussage mit mindestens einem ausgewählten korrigierenden Häkchen (in Kapitel I oder Kapitel II oder in beiden Kapiteln);
  • Bei einer Berichtigungserklärung, die beide Kapitel berichtigt (Kapitel I und Kapitel II), müssen beide Korrekturmarkierungen ausgewählt sein.

Steuerzahler können die geschätzte Einkommensteuer bis zum 31. Dezember des Geschäftsjahres korrigieren.

Wir weisen darauf hin, dass die Steuerzahler, die nicht verpflichtet sind, Kapitel I der Erklärung auszufüllen und die Erklärung unter den im Gesetz Nr. 207/2015 / Steuergesetzbuch / samt späteren Änderungen und Ergänzungen.

Steuerzahler, die Einkommen aus selbständigen Erwerbstätigkeiten und/oder aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten, Forstwirtschaft und Fischerei erzielen, für die tatsächlich Steuern erhoben werden, und die ihre Tätigkeit im Laufe des Steuerjahres einstellen, sowie diejenigen, die ihre Tätigkeit nach den betreffenden Rechtsvorschriften vorübergehend aussetzen, sind verpflichtet, die Erklärung der zuständigen Steuerbehörde innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Ereignisses vorzulegen.

Steuerpflichtige, die Einkünfte aus der Veräußerung ihres persönlichen Vermögens erzielen, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern oder wenn zwischen den Vertragsparteien geschlossene Verträge während des Steuerjahres gekündigt werden, Für die die Bestimmung des Bruttoeinkommens nach den Bestimmungen von Artikel 120 Absatz (7) des Gesetzes Nr. 227/2015 / Steuergesetzbuch/ durchgeführt wird, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, und wenn die Miete in Lei ausgedrückt wird oder den Gegenwert in Lei eines Fremdwährungsbetrags darstellt, reichen die Erklärung innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt des Ereignisses ein.

Steuerzahler, welche Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, für die das Nettoeinkommen auf der Grundlage von Einkommensnormen bestimmt wird, sind, im Falle der Einstellung der Tätigkeit im Laufe des Jahres bzw. der vorübergehenden Unterbrechung verpflichtet, die Erklärung innerhalb von 30 Tagen nach dem Ereignis bei den zuständigen Finanzbehörden und zur Neuberechnung ihrer Einkommensteuer einzureichen

Die Belege, auf deren Grundlage die Jahreseinkommensnormen gekürzt werden, werden am Steuerwohnsitz des Steuerpflichtigen aufbewahrt.

Personen mit schweren oder schweren Behinderungen, die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit / landwirtschaftlicher Tätigkeit erzielen, einzeln und / oder in Form einer Vereinigung, die auf der Grundlage von Einkommensnormen oder im realen System ermittelt werden, reichen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Bescheinigung über den Invaliditätsgrad die Erklärung zur Neuberechnung des Jahresnettoeinkommens und der geschuldeten Steuer ein.

Rechtliche Grundlage:

ANAF-Verordnung Nr. 2127/2021 zur Genehmigung des Musters, des Inhalts, der Art der Einreichung und der Verwaltung des Formulars 212 „Einzige Erklärung zu den von Einzelpersonen geschuldeten Einkommensteuern und Sozialbeiträgen“;

Regierungsverordnung Nr. 8/2021 zur Änderung und Vervollständigung des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung;

Gesetz Nr. 296/2020 zur Änderung und Vervollständigung des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung.