Überschreiten der Kleinstunternehmensobergrenze – Gewährung von Sponsoring (Fall)

Situation Ein Unternehmen ABC SRL war bis zum dritten Quartal Steuerzahler der Einkommensteuer von Kleinstunternehmen. Ab dem vierten Quartal stellt das Unternehmen auf Gewinnsteuer um. ABC SRL hat im zweiten Quartal 10.000 Lei gesponsert. Im zweiten Quartal hat das Unternehmen 3700 Lei von der Mikrosteuer abgezogen. Im dritten Quartal hat er weitere 2000 Lei von der Mikrosteuer abgezogen.

Die Frage ist, ob das Unternehmen im vierten Quartal den Restbetrag von 4300 Lei (10.000 Lei – 3700 Lei – 2000 Lei) von der Gewinnsteuer abziehen kann?

 

Lösung:

Zunächst möchten wir Sie daran erinnern, dass nur für Sponsoren, die unter den Bedingungen des Gesetzes Nr. 32/1994 über Sponsoring gewährt werden, die Möglichkeit des Abzugs in Höhe von maximal 20% der Einkommensteuer von Kleinstunternehmen gewährt werden kann, wie zu Artikel 56 Absatz (1) aus dem Steuergesetzbuch geregelt.

(1^1) Die Kleinstunternehmen, welche Sponsoring durchführen, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 32/1994, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, zur Unterstützung gemeinnütziger Einrichtungen und religiöser Einheiten, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in das Register der religiösen Körperschaften / Einheiten eingetragen sind, für welche Steuerabzüge gemäß Art. 25 ( Abs. 41) gewährt werden, sowie die Kleinstunternehmen, die Stipendien an Studierende einer beruflich-dualen Ausbildung gemäß den Bestimmungen des Art. 25 Abs. 4 Buchst. c des Gesetzes Nr. 1/2011, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, senken die entsprechenden Beträge von der Einkommensteuer für Kleinstunternehmen auf den Wert, der 20% der Einkommensteuer für Kleinstunternehmen entspricht, fällig für das Quartal, in dem sie die entsprechenden Aufwendungen erfasst haben.

Gemäß Art. 52 Abs. 3 aus dem Steuergesetzbuch erfolgt die Berechnung und Zahlung der Gewinnsteuer durch die Kleinstunternehmen, die unter die Bestimmungen des Abs. 1 fallen, erwirtschaftet das Kleinstunternehmen einen Umsatz von mehr als 1.000.000 Euro – unter Berücksichtigung der ab dem jeweiligen Quartal realisierten Umsätze und Aufwendungen.

Aufgrund der vorstehenden Bestimmungen sind wir der Auffassung, dass wir die Gewinnsteuer nicht unter Berücksichtigung der Sponsorings ermitteln können, die zu der Zeit, als das Unternehmen noch ein Kleinstunternehmen war, getätigt wurden.

Daher können wir bei der Ermittlung der Gewinnsteuer die Aufwendungen für Sponsoring, die während der Zeit als Kleinstunternehmen getätigt wurden, nicht berücksichtigen.

Gemäß Artikel 56 Absatz (1^2) aus dem Steuergesetzbuch gilt folgende Bestimmung:

 „(1^2) Beträge, die nicht nach den Bestimmungen des Absatzes (1^1) der fälligen Einkommensteuer für Kleinstunternehmen abgezogen wurden, werden auf die folgenden Quartale vorgetragen, für einen Zeitraum von 28 aufeinanderfolgenden Quartalen. Die Minderung dieser Beträge aus der Einkommensteuer von Kleinstunternehmen fällig. In den nächsten 28 aufeinanderfolgenden Quartalen wird die Minderung in der Reihenfolge ihrer Registrierung zu den gleichen Bedingungen zu jedem Zahlungstermin der Einkommensteuer für Kleinstunternehmen durchgeführt.“

Daher können Patenschaften eines Kleinstunternehmens unter den gleichen Voraussetzungen von der Kleinstunternehmens-Einkommensteuer abgezogen werden (innerhalb von 28 Quartalen, wenn das Unternehmen wieder zu einem Kleinstunternehmen wird).

in Anbetracht der Tatsache, dass es in der Steuergesetzbuch keine Bestimmung gibt, nach der die geleistete Patenschaft im Falle einer Änderung der Steuerregelung übertragen werden kann, kann ABC SRL die im Kleinstunternehmensregime getätigten Sponsorings aus den Quartalen I-III nicht von der Gewinnsteuer abziehen.

Rechtliche Grundlage:

Steuergesetzbuch (genehmigt durch Gesetz Nr. 227/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 688 vom 10.09.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

Methodische Normen für die Anwendung der Steuergesetzbuch (genehmigt durch Regierungsbeschluss Nr. 1/2016);

Gesetz 32/1994 über Sponsoring, mit späteren Änderungen und Ergänzungen.