Finanzierungsleitfäden für Rabla Classic- und Rabla-Programme Plus – Änderungen

Durch zwei Anordnungen des Ministeriums für Umwelt, Gewässer und Forsten (MMAP), Nr. 908/2021 und Nr. 909/2021, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 589/2021, das ab 14. Juni 2021 gilt, wurden die Finanzierungsrichtlinien der Programme Rabla Clasic und Rabla Plus von 2021 geändert, um die Registrierung von Unternehmen in den beiden Programmen

Laut einer kürzlich auf der Website der Umweltfondsverwaltung (AFM) veröffentlichten Ankündigung gelten die Änderungen für Förderanträge, die ab dem 14. Juni 2021 eingereicht werden.

Somit werden die bis einschließlich 13. Juni eingereichten Dateien nach den zum Zeitpunkt der Einreichung gültigen Bestimmungen der beiden Leitfäden gelöst.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Änderungen mussten die von Unternehmen eingereichten Dossiers mehrere Dokumente enthalten, aber nach der Veröffentlichung der neuen Regeln gemäß MMAP-Verordnung Nr. 908/2021 für den Zugang zu Fördermitteln im Rahmen des Rabla Clasic -Programms, müssen Unternehmen die Vollmacht nicht mehr in der vorbereiteten Akte vorlegen, wenn der Finanzierungsantrag von einer bevollmächtigten Person unterzeichnet wird oder die notarielle Vollmacht oder ein diesbezügliches Verwaltungsdokument des gesetzlichen Vertreters in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften.

Nach der Veröffentlichung der neuen Regeln gemäß MMAP-Verordnung Nr. 909/2021 für den Zugang zur Finanzierung im Rahmen des Rabla Plus-Programms müssen die Unternehmen keine Vollmacht mehr in der vorbereiteten Akte einreichen, falls die Finanzierung der Antrag wird von einer Person unterzeichnet, die Vollmacht oder die notarielle Vollmacht oder ein diesbezügliches Verwaltungsdokument des gesetzlichen Vertreters in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen.

Darüber hinaus müssen Unternehmen, die eine Finanzierung im Rahmen des Rabla Plus-Programms beantragen, gemäß der Verordnung Nr. 909/2021 die folgenden Dokumente nicht mehr einreichen:

  • das Ausweisdokument des gesetzlichen Vertreters;
  • das Ausweisdokument der bevollmächtigten Person;
  • der Verwaltungsakt (Beschluss / Anordnung / Beschluss / Verfügung), durch den die juristische Person nach den besonderen gesetzlichen Bestimmungen registriert wurde;
  • Bescheinigung/Auszug aus dem Register, in das der Antragsteller eingetragen ist, ausgestellt von der zuständigen Behörde, nicht älter als 30 Tage zum Zeitpunkt der Einreichung des Zulassungsdossiers, aus dem hervorgeht, dass die Organisation nicht abgemeldet wurde und sich nicht im Auflösungs- oder Liquidationsverfahren befindet (oder der normative Akt, durch den es gegründet wurde, wenn der Antragsteller nicht in einem Register eingetragen werden muss);
  • Gründungsakt (Gesetz / Regierungsbeschluss / Gerichtsbeschluss); weder
  • den Verwaltungsakt (Beschluss / Beschluss / Verfügung), durch den der Leiter der öffentlichen Einrichtung bestellt / validiert wurde, entnommen aus dem Ernennungsauftrag / der Bescheinigung, aus der sich die Bestellung des Leiters der öffentlichen Einrichtung ergibt (gegebenenfalls vorgelegt).

Diese Unterlagen finden sich nicht mehr in den Bestimmungen zum Inhalt der Zulassungsakte für Rabla Plus.

Rabla Clasic 2021 Programm – zusammenfassend:

Das Rabla-Classic-Programm gilt für den Kauf von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor oder Hybrid mit CO2-Emissionen unter 140 g CO2/km.

Für einen Gebrauchtwagen (ein Auto älter als 8 Jahre, das verschrottet wird, um ein neues Auto mit reduzierten Schadstoffen zu kaufen), wird ein Ticket im Wert von 7500 Lei gewährt. Es kann nur ein solches Ticket verwendet werden.

Bitte beachten Sie, dass sich das gebrauchte Fahrzeug auf jeden Pkw, Kleinbus, Kleintransporter oder Kleintransporter / Kleinlastwagen bezieht, der kumulativ die folgenden Kriterien erfüllt:

– ist in Rumänien registriert;

– enthält kumulativ die wesentlichen Komponenten (Motor, Getriebe, Fahrwerk, Karosserie, Fahrwerk sowie die elektronische Ausrüstung zur Steuerung der Fahrzeugfunktionen und des Katalysators, wenn sie vom Hersteller bereitgestellt wurden);

– im Jahr der Einschreibung in das Programm eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 8 Jahren ab dem Herstellungsjahr hat. Liegt das im Personalausweis eingetragene Zulassungsjahr vor dem Herstellungsjahr, gilt das Herstellungsjahr als Zulassungsjahr.

Darüber hinaus kann der Käufer eines Neuwagens auch von Öko-Bonussen profitieren, die speziell für das neu gekaufte Auto gelten:

  • – Ökobonus im Wert von 1.500 Lei beim Kauf eines Neufahrzeugs, ausgenommen Motorräder, ausgestattet mit einem Antriebssystem, das im gemischten Betrieb eine maximale Emission von 96 g CO2 / km NEFZ gemäß den im COC (Konformitätsbescheinigung) eingetragenen Informationen erzeugt, oder ausgestattet mit LPG / CNG-Motor;
  • Ökobonus in Höhe von 1.500 Lei, wenn der COC auch die Menge der CO2-Emissionen nach WLTP-Norm beinhaltet, für das Neufahrzeug außer Motorräder, deren Antrieb im Mischbetrieb maximal 105 g CO_2/km NEFZ erzeugt, oder ausgestattet mit LPG / CNG-Motor;
  • Ökobonus im Wert von 1.500 Lei, wenn nur die Menge der CO2-Emissionen nach WLTP-Standard im COC eingetragen ist, wird für das neue Fahrzeug gewährt, ausgenommen Motorräder, deren Antriebssystem im Regime Mischbetrieb maximal 124 g CO2/km WLTP erzeugt ;
  • Ökobonus im Wert von 3.000 Lei beim Kauf eines neuen Fahrzeugs, außer Motorrädern, die mit Hybridantrieb ausgestattet sind

Die Ökoprämien können kumuliert werden, wenn der Neuwagen beide Bedingungen erfüllt, wodurch ein Rabatt von 12.000 Lei auf den Gesamtpreis des Neuwagens erreicht wird.

Weitere Informationen zum Zugriff auf das Programm finden Sie unter folgendem Link: https://www.afm.ro/rabla_ghid_finantare.php

Rabla Plus 2021 Programm – zusammenfassend:

Das Rabla Plus-Programm ist ein Programm, das nur für 100% Elektro- oder Hybrid-Plug-in-Fahrzeuge gültig ist und zusammen mit Rabla Classic aufgerufen werden kann.

Es gibt zwei Arten von Boni, die zusammen mit dem 7500-Lei-Ticket von Rabla Clasic erhalten werden können:

– ein Öko-Ticket von 20.000 Lei für Plug-in-Hybridautos mit CO2-Emissionen kleiner oder gleich 50 g / km (NEFZ)

– ein Öko-Ticket von 45.000 Lei für den Kauf eines 100 % Elektroautos.

Weitere Informationen zum Zugriff auf das Programm finden Sie unter folgendem Link: https://www.afm.ro/vehicule_electrice_ghid_finantare.php

Es ist wichtig zu erwähnen, dass Abwrackprämien zwischen allen Arten von natürlichen oder juristischen Personen übertragen werden können.

Diese Änderung ermöglicht den Zugriff auf das Programm für diejenigen, die kein altes Schrottauto haben.

Rechtliche Grundlage: https://www.afm.ro/rabla_autovehicule.php

MMAP-Verordnung 675/2021 zur Änderung und Ergänzung des Finanzierungsleitfadens des Programms zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Verkehr durch Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge, 2020-2024, genehmigt durch Ministerialerlass Umwelt, Gewässer und Wälder Nr. 323 / 2020;

MMAP-Verordnung 676/2021 zur Änderung und Ergänzung des Finanzierungsleitfadens des Programms zur Förderung der Erneuerung des Nationalparks 2020-2024, genehmigt durch die Verordnung des Ministers für Umwelt, Wasser und Wälder Nr. 324/2020;

MMAP-Verordnung 324/2020 zur Genehmigung des Finanzierungsleitfadens des Programms zur Förderung der Erneuerung des Nationalparks 2020-2024;

MMAP-Verordnung 908/2021 zur Änderung des Finanzierungsleitfadens des Programms zur Förderung der Erneuerung des Nationalparks 2020-2024, genehmigt durch die Verordnung des Ministers für Umwelt, Wasser und Wälder Nr. 324/2020;

MMAP-Verordnung 909/2021 zur Änderung des Finanzierungsleitfadens des Programms zur Verringerung der Treibhausgasemissionen im Verkehr durch Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge 2020-2024, genehmigt durch die Verordnung des Umweltministers, Wasser und Wälder Nr. 323/2020.