Verfahren zur Durchführung der Beihilferegelung für HoReCa (2)

Gewährung der staatlichen Beihilfen:

Im Rahmen dieses Programms werden Zuschüsse in Höhe von maximal 20 % der Berechnungsgrundlage gewährt, die sich aus der Entwicklung der Aktivitäten im Zusammenhang mit den CAEN Rev 2-Codes gemäß Artikel  3 Absatz (2), Dringlichkeitserlass O.U.G. Nummer  224/2020, samt nachträglichen Änderungen und Ergänzungen, aus dem Jahr 2020 im Vergleich zu 2019, ergeben.

 

Die Berechnungsgrundlage der Beihilfe stellt dar:

  1. für die Begünstigten, die den Umsatz melden, den Unterschied zwischen dem Umsatz aus der förderfähigen Tätigkeit für 2019 und dem Umsatz aus der förderfähigen Tätigkeit für 2020;
  1. für die Begünstigten, die die Sonderregelung für Reisebüros gemäß den Bestimmungen von Artikel 311 des Gesetzes Nummer 227/2015 zur Abgabenordnung, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, die Differenz zwischen dem Rechnungsvolumen 2019 für Reiseleistungen, einschließlich Marge, und dem Volumen der Rechnungen, das im Jahr 2020 für Reiseleistungen ausgestellt wurde, einschließlich Marge, anwenden;\
  1. für die Begünstigten, die Aufzeichnungen im einfachen Los führen, gemäß den Bestimmungen von Artikel 1 Absatz des Rechnungslegungsgesetzes Nummer 82/1991, neu veröffentlicht, mit späteren Änderungen und Ergänzungen, die Differenz zwischen den Einnahmen aus der förderfähigen Tätigkeit im Zusammenhang mit 2019 und den Einnahmen aus der förderfähigen Tätigkeit im Zusammenhang mit 2020.
  2.  

Bei der Festlegung der förderfähigen Tätigkeiten, die in die Berechnungsgrundlage eingehen, werden die folgenden Klarstellungen vorgenommen:

 

  • Für Unternehmen, welche Reisebürotätigkeiten mit gültigem Reiseausweis ausüben, kommen Reiseleistungspakete, Reiseleistungen, zugehörige Reiseleistungen sowie Bestandteile von Reisepaketen, die vermarktet werden, in die Berechnungsgrundlage an, im Sinne der Regierungsverordnung O.G.Nummer 2/2018 über Reiseleistungspakete und zugehörige Reiseleistungen,sowie für die Änderung einiger normativer Akte bzw. Regierungsverordnung (O.G.) Nr58/1998 über die Organisation und Entwicklung der Tourismustätigkeit in Rumänien samt nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen.
  • Unternehmen, die Tätigkeiten von touristischen Aufnahmeeinrichtungen mit Beherbergungsfunktion ausüben, mit gültiger Klassifizierungsbescheinigung, können in die Berechnungsgrundlage Beherbergungsleistungen gemäß Artikel 2 ^ 1 O.G.Nummer 58/1998 über die Organisation und Entwicklung der Tourismustätigkeit in Rumänien, samt nachträglichen Änderungen und Ergänzungen sowie zusätzlichen entgeltlichen Dienstleistungen für die untergebrachten Personen gemäß den Bestimmungen der Verordnung des Präsidenten der Nationalen Tourismusbehörde und Beherbergungsbetriebe mit Beherbergung und Gemeinschaftsverpflegung, Tourismuslizenzen und Patente, mit nachträglichen Änderungen und Ergänzungen, mithineingezogen werden.

Die Berechnungsgrundlage der Beihilfen, berechnet nach den oben genannten Bestimmungen, wird entweder von einem sachverständigen Buchhalter oder einem buchhalterischen Mitglied des Gremiums der sachverständigen Buchhalter und vereidigten Buchhalter aus Rumänien bescheinigt und übernommen, vom Antragsteller ausgewählt / ausgewählt und vergütet / vergütet, entweder von einem in Rumänien zugelassenen Wirtschaftsprüfer oder einer in Rumänien zugelassenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Mitglieder der rumänischen Wirtschaftsprüferkammer sind, ausgewählt / ausgewählt und vom Antragsteller vergütet / vergütet.

Der Höchstwert der staatlichen Beihilfe, die einem Begünstigten im Rahmen dieses Programms gewährt werden kann, beträgt in Lei den Gegenwert von 800.000 Euro/Einzelunternehmen. Im Rahmen dieser Regelung gewährte staatliche Beihilfen werden mit anderen Fördermaßnahmen kumuliert, die gemäß dem Abschnitt der Mitteilung der Europäischen Kommission – Vorübergehender Rahmen für staatliche Beihilfemaßnahmen zur Stützung der Wirtschaft im Kontext der aktuellen COVID-19-Epidemie [C (2020) 1863], samt nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen im Rahmen des Lei-Gegenwerts in Höhe von 1.800.000 Euro sowie mit Beihilfen, die auf der Grundlage anderer Abschnitte der Mitteilung gemäß den Bestimmungen ihrer spezifischen Abschnitte über die Kumulierung gewährt wurden.

Die verwendeten Zahlen müssen brutto vor Abzug von Steuern oder sonstigen Abgaben sein.

Das Datum, ab dem die zweite Registrierungsphase innerhalb des Systems aktiv ist, wird mindestens 3 Werktage vor Beginn des eigentlichen Registrierungsprozesses auf der Website der Institution mitgeteilt.

Der elektronische Antrag für die erste Registrierungsphase (Profilerstellung, Benutzer und Passwort) bleibt während der gesamten Registrierungsfrist innerhalb des Programms geöffnet.

Der elektronische Antrag für die zweite Registrierungsphase innerhalb des Programms wird ab 10.00 Uhr des ersten Registrierungstages für 10 Werktage ab Registrierungsbeginn bis 20.00 Uhr des letzten Registrierungstages geöffnet, mit der Möglichkeit der Verlängerung possibility der Frist, bis das Budget erschöpft ist.

Nach der Erstellung des Benutzerkontos haben die Antragsteller während des gesamten Durchführungszeitraums Zugriff darauf, können die eingereichten Unterlagen einsehen und haben die Möglichkeit, den Finanzierungsvertrag herunterzuladen und zu unterzeichnen sowie verschiedene Dokumente zur Zahlung elektronisch hochzuladen. Die E-Mail-Adresse muss dem Begünstigten / seinem Bevollmächtigten gehören und in allen Unterlagen zu finden sein, dieselbe Anschrift wird während der gesamten Durchführungs- und Überwachungsphase des Programms für den gesamten Schriftverkehr verwendet.

Mit dem Absenden des Online-AnmeldeFormblatts zusammen mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen, einschließlich des Buchführungs-/Prüfberichts und dessen Anlage, elektronisch signiert vom Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wird der elektronische Antrag automatisch an den Antragsteller a Nachricht, die die Registrierung bestätigt, zusammen mit der Identifikationsnummer für jedes Projekt im einzigartigen elektronischen Register, genannt RUE-Nummer.

Diese Nachricht finden Sie im Front Office (FO) wieder.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Antragsteller, die die Jahresabschlüsse für die Jahre 2019 und 2020 nicht bei den zuständigen Finanzinstituten eingereicht haben, aus dem Programm ausgeschlossen werden.

Nach dem Absenden des Formblatts zusammen mit allen angeforderten Dokumenten haben die Antragsteller die Möglichkeit, in Echtzeit auf der Website www.granturi.imm.gov.ro die Liste der Antragsteller einzusehen, die für die administrative Überprüfung und Berechtigung im Rahmen des Programms registriert sind.

Die Bewertung und Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der RUE-Nummer. 

Der Antragsteller kann sich innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Tag der Übermittlung des Verwaltungsakts wegen Nichterfüllung der Verwaltungsbedingungen und der Wählbarkeit, Richtigkeit und Einhaltung der eingereichten Akte an die AIMMAIPE wenden, zu der er gehört, durch den elektronischen Antrag, der Einspruch einlegt das Formblatt Online-Anmeldung mit den eingereichten Belegen.

Der Einspruch wird schriftlich formuliert, über den elektronischen Antrag übermittelt und enthält:

– Identifikationsdaten des Antragstellers;

– den Gegenstand der Beschwerde;

– die tatsächlichen und rechtlichen Gründe, auf die sich die Beschwerde stützt;

– die Beweise, auf denen sie beruht;

– Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.

Der Einspruch kann in jeder Phase der Durchführung (Prüfung, Unterzeichnung des Finanzierungsvertrags, Zahlung, Überwachung) gemäß den Bestimmungen der Artikel 6.3 und 6.4 formuliert werden, ist an AIMMAIPE zu richten und wird mit elektronischer Unterschrift in der elektronischen Registrierung eingereicht Anwendung. 

Pro Stufe kann nur ein Einspruch eingereicht werden. Beschwerden, die nicht verfahrensgemäß eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

Nach Abschluss der Projektausschreibung, nach administrativer und förderfähiger Prüfung aller eingereichten Anträge, generiert der Computerantrag einen Finanzierungsvertrag für akzeptierte Antragsteller, der im Front office ausliegt und eine Warnmeldung an die Korrespondenzanschrift sendet.

Die Antragsteller geben den Antrag ein, laden den Finanzierungsvertrag herunter, unterschreiben ihn elektronisch und laden ihn unterschrieben im Antrag innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung, spätestens jedoch innerhalb der in Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe g des OUG Nummer 224/2020 genannten Frist wieder hoch, samt nachträglichen Änderungen und Ergänzungen, jeweils 31. Dezember 2021.

Der Auftragswert beträgt maximal 20 % der Berechnungsgrundlage, die sich aus der Entwicklung von Aktivitäten im Zusammenhang mit dem förderfähigen CAEN-Code / den förderfähigen CAEN-Codes im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 ergibt, berechnet gemäß Artikel 2 Absatz (2) der die O.U.G. Nummer 224/2020, samt nachträglichen Änderungen und Ergänzungen, höchstens jedoch den Gegenwert in Lei in Höhe von 800.000 Euro / Einzelunternehmen und unter Beachtung der Bestimmungen des § 4 Abs. 4 O.U.G. Nummer 224/2020, samt nachträglichen Änderungen und Ergänzungen

Die Beauftragung erfolgt im Rahmen der hierfür bewilligten Verpflichtungskredite. Die Zahlung erfolgt im Rahmen der genehmigten Haushaltsmittel.

Übersteigt der Gesamtwert der bewilligten Finanzierungsanträge den Wert der hierfür zugeteilten Mittelbindung oder des Haushaltskredits, erfolgt die Mittelbindung bzw. die Auszahlung an den Begünstigten anteilig, indem der bewilligte Betrag für jeden Begünstigten in Höhe von genehmigte Finanzierungsanträge.

Die Überwachung und Kontrolle der Begünstigten des Programms erfolgt durch MEAT/AIMMAIPE:

Das Ministerium für Wirtschaft, Unternehmertum und Tourismus wird als Lieferant ein Kooperationsprotokoll mit dem Finanzministerium und der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung abschließen, das die Überprüfung des Umsatzes von Tourismus, Beherbergungsbetrieben, Gastronomiebetrieben und Reisebüros zum Ziel hat an ausgewählte Steuerpflichtige auf der Grundlage des sich aus der Risikoanalyse ergebenden steuerlichen Risikos.

Die MEAT/AIMMAIPE/ANAF Vertretern haben das Recht, angekündigt/unerwartet, online oder am Sitz der Wirtschaftsteilnehmer die Richtigkeit und Konformität der vom Beihilfeempfänger abgegebenen Erklärungen und Aktivitäten zu überprüfen.

Der Begünstigte muss die Kontrolle der Vertreter von MEAT / AIMMAIPE / ANAF in Bezug auf die im Rahmen des Projekts gewährten staatlichen Beihilfen akzeptieren und erleichtern. Andernfalls wird die vollständige Rückforderung der staatlichen Beihilfen angeordnet.

Die Begünstigten können auch von den Vertretern des Wettbewerbsrats und von den Vertretern der Europäischen Kommission kontrolliert werden.

Begünstigte, die ausstehende Steuerschulden und andere von der zentralen Steuerbehörde verwaltete Haushaltsforderungen gemäß Artikel 1 Nummer 31 des Gesetzes Nr. 207/2015 über die Steuerordnung samt späteren Änderungen und Ergänzungen registrieren, verpflichten sich, diese aus der gewährten Beihilfe zu bezahlen innerhalb des Programms innerhalb von höchstens 6/12 Monaten ab dem Zeitpunkt der ersten Auszahlung der Finanzhilfe an den Begünstigten gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 Absatz (5) der O.U.G Nummer 224/2020, samt nachträglichen Änderungen und Ergänzungen.

Die Wirtschaftsbeteiligten, denen die Beihilfe im Rahmen der Regelung zugute kommt, führen eine besondere Aufzeichnung der gemäß dieser Regelung erhaltenen Beihilfen, anderer staatlicher Regelungen und sonstiger staatlicher Beihilfen. Sie sind verpflichtet, die spezifischen Aufzeichnungen zu archivieren und für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren.

Rechtliche Grundlage:

MEAT Verordnung Nr. 991/2021 zur Genehmigung des Verfahrens zur Durchführung der staatlichen Beihilferegelung gemäß der staatlichen Notverordnung Nr. 224/2020 über einige Maßnahmen zur Gewährung finanzieller Unterstützung für Unternehmen im Bereich Tourismus, Gastronomie und Veranstaltungsorganisation, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beeinträchtigt wurde;

Steuergesetzbuch (genehmigt durch Gesetz Nr. 207/2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 547 vom 23.07.2015), mit späteren Änderungen und Ergänzungen;

http://www.economie.gov.ro/