Die Regeln, nach denen die elterlichen Arbeitnehmer im Rahmen der Coronavirus-Epidemie bezahlten Urlaub von den Arbeitgebern erhalten können, wurden seit dem Auftreten von OUG (Regierungseilverordnung) 147/2020 und bis jetzt mehrmals geändert.
Die neuesten Änderungen von OUG 147/2020, die ab Anfang April gelten, wurden durch Gesetz 59/2021 eingeführt.
Wir betonen die Tatsache, dass das neue normative Gesetz die Regeln so geändert hat, dass die freien Tage gewährt werden können, unabhängig davon, welches Szenario des Betriebs der Bildungseinheiten zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig ist.
Ein Elternteil kann den Arbeitgeber um freien Urlaub bitten, um sein Kind bis zu 12 Jahren (oder 26 Jahre im Fall des Kindes mit Behinderungen) zu beaufsichtigen, wenn die didaktischen Tätigkeiten, die die physische Anwesenheit von Kindern in Schulen und Kindergärten voraussetzen, begrenzt oder ausgesetzt sind. Dies kann entweder nach einer epidemiologischen Untersuchung oder nach den Entscheidungen der Territorialkomitees für Notsituationen geschehen. Bezahlter Urlaub ist verpflichtend. Freier Urlaub wird unter anderem nicht gewährt, wenn einer der Elternteile remote arbeiten kann (Arbeit von zu Hause oder Telearbeit), sich in Elternurlaub, Ruheurlaub, unbezahltem Urlaub oder technischer Arbeitslosigkeit befindet.
Gemäß den neuen Änderungen erstreckt sich das Recht auf bezahlte freie Tage auf den gesamten Zeitraum, in dem physische Kurse begrenzt oder ausgesetzt sind.
Eltern können bis zum Ende des Schuljahres von bezahlten freien Tagen verfügen, außer an Feiertagen und nur, wenn die physische Gegenwart in den Bildungseinheiten ausgesetzt wird.
Nach dem Gesetz 59/2021 ist der Elternteil bei Alleinerziehenden nicht mehr verpflichtet, die Erklärung des anderen Elternteils einzureichen, dass er keine freien Tage beantragt hat, als er den Arbeitgeber um dieses Recht bittet.
Auch wenn bis jetzt laut OUG 147/2020 die Mitarbeiter des nationalen Verteidigungssystems, der öffentlichen Ordnung und der nationalen Sicherheit, die Mitarbeiter der Strafanstalten und die Mitarbeiter der öffentlichen Sanitäreinheiten keinen freien Tag hatten, verfügen, nach den neuen Änderungen, diese Mitarbeiter nun auf Anfrage von freien Tagen, jedoch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn beide Elternteile in einem der oben genannten Bereiche arbeiten, hat nur einer von ihnen das Recht, mit Zustimmung des Arbeitgebers freie Tage zu lassen. Hat der Arbeitgeber dem Antrag auf Gewährung von freien Tagen nicht zugestimmt, hat er Anspruch auf die zusätzlich zu den fälligen Gehaltsrechten gewährte Erhöhung in Höhe von 75% des Grundgehalts.
Erforderliche Dokumente:
Zusätzlich zum Antrag müssen die Eltern dem Arbeitgeber eine Erklärung zur eigenen Verantwortung des anderen Elternteils vorlegen, eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Gegebenenfalls eine Kopie der Behinderungsbescheinigung des Kindes oder Erwachsenen bis zum Alter von 26 Jahren.
Wir legen fest, dass die Antrags- und Deklarationsmodelle zu Verordnung des Arbeitsministeriums 1375/2020 verfügbar sind
Der den Eltern gewährte Zuschuss:
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Zulage für jeden freien Tag 75% des Grundgehalts, das einem Arbeitstag entspricht, höchstens jedoch der tägliche Korrespondent von 75% des geltenden durchschnittlichen Bruttoeinkommens.
Die Entschädigung wird zunächst vom Geld des Arbeitgebers getragen und später von einem Monat zum anderen zurückgefordert.
Die folgenden Verpflichtungen sind für die gewährte Entschädigung fällig:
Einkommensteuer – (10%),
Beitrag zur Rente – CAS (25%),
Krankenversicherung – CASS (10%) und
Beitrag zur Arbeit – CAM (2,25%).
Die Gebühren werden monatlich über das Formblatt 112 angegeben
Zur Abrechnung reicht der Arbeitgeber einen Antrag bei der Territorialen Agentur für Beschäftigung ein (AJOFM), zusammen mit den folgenden Belegen:
Liste der Arbeitnehmer, die von den freien Tagen profitiert haben, sowie die für diesen Zeitraum gewährte Entschädigung, erstellt nach dem in Anhang Nr.2 zu diesem Verfahren (Muster am Ende der Thematik);
Kopien der Gehaltsabrechnung und der Arbeitszeitnachweise, aus denen die Gewährung der Zulage für jeden freien Tag hervorgeht;
die Erklärung des gesetzlichen Vertreters des Arbeitgebers über die eigene
Verantwortung, aus der hervorgeht, dass zu Buchst. a) diejenige Personen vorgesehen sind, die die in der Notstandsverordnung geregelten Bedingungen erfüllen; gemäß Anhang Nr. 3
ERKLÄRUNG AUF EIGENER VERANTWORTUNG
Der Unterzeichnete/ die Unterzeichnetin, ……………….., ausgewiesen durch Personalausweis/BI Serie ……. Nr. ….., erstellt von …………… am …………, Personennummer ……………., in Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter des Arbeitgebers …………., mit UID……………., mit Stammsitz in …………………… Str. …………….. Nr. ….., Kreis ……………/ Gemeinde ………………., Bezirk ….., Telefon …………, Fax ………………, E-Mail ………………., mit Kenntnis der Bestimmungen des Art. 326 / Gesetz Nr. 286/2009 aus dem Strafgesetzbuch, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, in Bezug auf die falschen Aussagen erkläre ich auf eigene Verantwortung, dass die Liste der Mitarbeiter, die von den freien Tagen verfügt haben, sowie die für diesen Zeitraum gewährte Entschädigung diejenige Personen enthält, die die in der staatlichen Notstandsverordnung Nr. 147/2020 in Bezug auf die Gewährung einiger freier Tage für Eltern, um die Kinder zu beaufsichtigen, in der Situation, die didaktischen Aktivitäten einzuschränken oder auszusetzen, die die effektive Anwesenheit der Kinder in den Bildungseinheiten und in den Vorschuleinheiten infolge der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus voraussetzen.
Name und Vorname des gesetzlichen Vertreters, im Klaren ………………………………….
Unterschrift …………………….
Datum……………………
Nachweis über die Zahlung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen, der sozialen Krankenversicherung sowie des Versicherungsbeitrags für Arbeiten im Zusammenhang mit der Zulage für jeden freien Tag.
Die Dokumente werden innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem der Arbeitgeber die mit der Entschädigung verbundenen Gebühren entrichtet hat, elektronisch oder in gedruckter Form versandt.
Das Verfahren und die Mustern der Dokumente sind in der Verordnung des Nationalen Arbeitsamtes 593/2020 enthalten, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 836 vom 11. September 2020.
Die Abrechnung deckt sowohl die Nettofreigabe des Elternteils als auch die damit verbundenen Gebühren ab.
Die Abrechnung erfolgt tatsächlich innerhalb von 15 Kalendertagen ab dem Datum der Registrierung des Antrags und der Belege.
Laut OUG 147/2020 riskieren Arbeitgeber eine Geldstrafe zwischen 1.000 und 2.000 Lei für jede Person, für die sie keinen Urlaub erhalten. Insgesamt können Arbeitsaufsichtsbeamte eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Lei festsetzen.
Wir erwähnen, dass der bezahlte Urlaub für Eltern weiterhin auf der Grundlage des Gesetzes 19/2020 gewährt werden kann, aber dieses normative Gesetz bezieht sich auf die Unterbrechung von Kursen oder die vorübergehende Schließung von Bildungseinheiten aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen oder anderer von den Behörden verordneter Extremsituationen.
OUG 147/2020 gilt nur für die Dauer der Coronavirus-Epidemie, doch das Gesetz 19/2020 gilt für unbestimmte Zeit.
Rechtliche Grundlage:
– MMPS-Verordnung Nr. 1375/2020 zur Genehmigung der Modelle des Antrags und der Erklärung zur Eigenverantwortung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der OUG Nr. 147/2020 über die Gewährung einiger freier Tage für Eltern, um Beaufsichtigung der Kinder im Falle einer Einschränkung oder Unterbrechung der Unterrichtsaktivitäten, die die effektive Anwesenheit von Kindern in Schulen und frühkindlichen Bildungseinheiten infolge der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus beinhalten;
– Gesetz 59/2021 über die Genehmigung von OUG Nr. 182/2020 zur Fertigstellung von OUG Nr. 147/2020 über die Gewährung von freien Tagen für Eltern zur Beaufsichtigung von Kindern, falls Unterrichtsaktivitäten, die die tatsächliche Anwesenheit beinhalten, eingeschränkt oder ausgesetzt werden von Kindern in Schulen und in den frühen Vorschuleinrichtungen infolge der Verbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus sowie Art. 6 / OUG Nr. 132/2020 über Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Kontext der epidemiologischen Situation, die durch die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Coronavirus verursacht wird, sowie über die Stimulierung des Beschäftigungswachstums;
– OUG 147/2020 über die Gewährung von freien Tagen für Eltern zur Beaufsichtigung von Kindern im Falle der Einschränkung oder Unterbrechung von Unterrichtsaktivitäten, bei denen Kinder aufgrund der Verbreitung von SARS-CoV tatsächlich in Schulen und frühkindlichen Bildungseinheiten anwesend sind Coronavirus -2.