Die Option, Sozial-und Krankenversicherung (CAS und CASS) zu bezahlen

1.    SOZIALVERSICHERUNG (CAS)

Natürliche Personen, die Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten und Einkünfte aus Rechten des geistigen Eigentums erzielen (mit Ausnahme der Einkünfte aus der Verwertung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Erben, der Vergütung, die das Recht auf Suite darstellt, der Ausgleichsvergütung für die private Kopie), aus einer oder mehreren Einkommensquellen und / oder Einkommenskategorien, die für das laufende Jahr ein Nettoeinkommen geschätzt haben, dessen kumulierter Wert unter der Mindestobergrenze von 12 Bruttomindestlöhnen pro Land liegt, in Kraft zum Stichtag für die Einreichung der einheitlichen Erklärung über Einkommensteuer und Sozialbeiträge von Einzelpersonen – „Kapitel II. Angaben zur geschätzten Einkommensteuer / Einkommensnorm in Rumänien und zu fälligen Sozialbeiträgen“, haben die Möglichkeit, sich für die Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags für das laufende Jahr zu entscheiden. 

Laut Beschluss des Präsidenten der Nationalen Agentur für Steuerverwaltung (OpANAF) 14/2021 erfolgt die Aufnahme von mindestens 12 Bruttomindestlöhnen pro Land in die jährliche Obergrenze, gültig zum Stichtag für die Einreichung der Einzelerklärung, jeweils bis zum 25. Mai einschließlich des Jahres, für das der Beitrag fällig ist,  indem die folgenden Einnahmen kumuliert werden, die voraussichtlich im laufenden Jahr erzielt werden:

  • Nettoeinkommens- und / oder Jahreseinkommensnormen aus unabhängigen Tätigkeiten;

  • Bruttoeinkommen auf der Grundlage von Verträgen über sportliche Aktivitäten;

  • sowie Nettoeinkommen aus Rechten des geistigen Eigentums.

 

Gemäß Art.135¹ Abs.(1)/ Gesetz Nr.227/2015 betreffs dem Steuergesetzbuch, samt späteren Anderungen und Ergänzungen, bedeutet das minimale Brutto-Grundgehalt pro Land das minimale Brutto-Grundgehalt pro Land, das durch Zahlungen garantiert wird, die durch Regierungsbeschluss oder andere normative Gesetze genehmigt wurden.

Laut Regierungsanordnung (HG) Nr. 4/2021 beträgt das Mindestbrutto-Grundgehalt im Land, für das eine Zahlung garantiert wird, im Jahr 2021, 2.300 Lei pro Monat.

Der Anteil des Sozialversicherungsbeitrags (CAS) am staatlichen Sozialversicherungsbudget beträgt 25%.

Die Laufzeit für die Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags beträgt bis zum 25. Mai, einschließlich des Jahres nach dem Jahr, für das der Beitrag fällig ist.

Natürliche Personen können jederzeit bis zum Zahlungsschluss Zahlungen leisten, die CAS darstellen.

 

Die jährliche Berechnungsgrundlage für CAS bei Personen, die sich für die Zahlung entscheiden, wird durch das vom Steuerzahler gewählte Einkommen dargestellt, das nicht niedriger sein kann als das zum Zeitpunkt der Einreichung geltende Mindestgehalt von 12 Bruttogehältern pro Land die Einzelerklärung.

 

Somit wählen die Personen, die sich für die Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags entscheiden, einen Wert, der die Grundlage für die Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags darstellt und mindestens 12 Brutto-Mindestgrundgehältern pro Land entspricht, was das „gewählte Einkommen“ darstellt.

Der fällige Beitrag wird in der einheitlichen Erklärung zu Einkommensteuer und Sozialbeiträgen von Einzelpersonen – Kapitel II – hervorgehoben.  Angaben zur geschätzten Einkommensteuer / Einkommensnorm in Rumänien und zu den fälligen Sozialbeiträgen / Abschnitt 2 „Angaben zum Sozialversicherungsbeitrag und zum geschätzten Sozialversicherungsbeitrag“ / Unterabschnitt 1 „Angaben zum Versicherungsbeitrag geschätzte Sozialversicherung“ .

2.    KRANKENVERSICHERUNG (CASS)

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind die natürlichen Personen, die sich für die Zahlung des Krankenversicherungsbeitrags (CASS) entscheiden können:

 

  1. die natürlichen Personen, die für das laufende Jahr ein kumuliertes Jahreseinkommen (Art. 155 Buchstabe b-h) veranschlagt haben, das unter der Mindestobergrenze von 12 Mindestbruttogehältern pro Land liegt.

 

Die zu Art. 155 angegebenen Einkommen lassen. b) -h) des Gesetzes Nr. 227/2015, aus dem Steuergesetzbuch, samt späteren Änderungen und Ergänzungen, und zwar: Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten, Einkünfte aus Rechten des geistigen Eigentums, Einkünfte aus der Beteiligung an einer juristischen Person, Einkünfte aus der Übertragung von Gütern, Einkünfte aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten, Forstwirtschaft und Fischzucht, Einkünfte aus Investitionen, Einkünfte aus anderen Quellen.

 

 Diese Personen schulden CASS wie folgt:

–    wenn sie die einheitliche Erklärung über die Einkommensteuer und die von den natürlichen Personen geschuldeten Sozialbeiträge einreichen – Kapitel II bis zur Erfüllung der gesetzlichen Einreichungsfrist, nämlich bis am 25. Mai, inklusive, des Jahres, für das der Beitrag fällig ist, auf eine Berechnungsgrundlage, die den Wert von 6 Mindestbruttogrundgehältern pro Land darstellt, in Kraft zu dem für die Abgabe der Erklärung gesetzlichen Zeitfrist; oder

–    wenn sie die einheitliche Erklärung über die Einkommensteuer und die von den natürlichen Personen geschuldeten Sozialbeiträge einreichen – Kapitel II nach Erfüllung der gesetzlichen Einreichungsfrist, auf einer Berechnungsgrundlage, die dem Wert des am 25. Mai des laufenden Jahres geltenden Mindestbrutto-Grundgehalts des Landes entspricht, multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Monate bis zur gesetzlichen Frist für die Einreichung der Einzel-Erklärung betreffend die Einkommensteuer und Sozialabgaben von Einzelpersonen – Kapitel I. Angaben zu den realisierten Einkommen, einschließlich des Monats, in dem die Erklärung abgegeben wurde, bzw. des 25. Mai des folgenden Jahres.

 

Natürliche Personen, die für das laufende Jahr ein kumuliertes jährliches Nettoeinkommen aus einer oder mehreren Quellen und / oder Einkommenskategorien geschätzt haben,  niedriger als das Niveau von 12 Mindestbruttolöhnen im Land, und das kumulierte jährliche Nettoeinkommen entspricht mindestens dem Niveau von 12 Mindestlöhnen pro Land, in Kraft in dem Jahr, für das der Beitrag fällig ist, schulden CASS zum Niveau von 12 Mindestlöhnen pro Land und sind verpflichtet, die einheitliche Erklärung über die Einkommensteuer und die von Einzelpersonen geschuldeten Sozialbeiträge einzureichen – Kapitel I.  Daten zu den realisierten Einkommen bis einschließlich 25. Mai des Jahres nach dem Jahr des eingehenden Einkommens, um das CASS abzuschließen.

Wir erwähnen, dass die Frist für die Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags in diesem Fall bis zum 25. Mai beträgt, einschließlich des Jahres nach dem Jahr, für das CASS fällig ist.

 

  1. natürliche Personen, die kein Einkommen erzielen aus: Gehältern und Gehältern, unabhängigen Tätigkeiten, Rechten des geistigen Eigentums, der Vereinigung mit einer juristischen Person, der Übertragung von Gütern, landwirtschaftlichen Tätigkeiten, Forstwirtschaft und Fischzucht, Investitionen usw. Quellen und fallen nicht in die Kategorien von Personen, die von der Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags befreit sind;

  2. die natürlichen Personen, die Einkommen gemäßu Buchst. b erzielen, für die CASS nicht fällig ist.

 

Die zu Buchst. b) und c) genannten natürlichen Personen schulden CASS für 12 Monate bei einer Berechnungsgrundlage von 6 Bruttomindestlöhnen pro geltendem Land, die zum Zeitpunkt der Einreichung der einheitlichen Erklärung über die von Einzelpersonen geschuldeten Einkommensteuern und Sozialbeiträge in Kraft waren – Kapitel II.

 

 

Angaben zur geschätzten Einkommensteuer / Einkommensnorm in Rumänien und zu den fälligen Sozialbeiträgen, unabhängig vom Datum ihrer Einreichung.

Auch die zu b) oder c), genannten natürlichen Personen die sich für die Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags entschieden haben und im Laufe des Geschäftsjahres beginnen, Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten, Einkünfte aus Rechten des geistigen Eigentums, Einkünfte aus der Beteiligun mit einer juristischen Person, Einkünfte aus der Übertragung zu erzielen über die Verwendung von Gütern, Einkünfte aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten, Forstwirtschaft und Fischzucht, Einkünfte aus Investitionen, Einkünfte aus anderen Quellen, zu erzielen, müssen die einheitliche Erklärung über die Einkommensteuer und die von Einzelpersonen geschuldeten Sozialbeiträge – Kapitel I, einreichen.

Daten zu realisierten Einkommen, wenn die erzielten Einkommen mindestens 12 Mindestbruttogehältern pro Land entsprechen.  In diesem Fall wird der durch Ausübung der Option für das Jahr, in dem die Umsatzerlöse erzielt wurden, fällige Beitrag bei der Ermittlung des Jahresbeitrags berücksichtigt.

 

Die Frist für die Zahlung des Sozialversicherungsbeitrags beträgt in diesen Fällen bis zum 25. Mai, einschließlich des Jahres nach dem Jahr, in dem sie die Erklärung abgegeben haben.

 

Beitragsquote der Krankenversicherung (CASS) è 10 %.

 

Das fällige CASS wird in der Einheitlichen Erklärung zur Einkommensteuer und zu den von den natürlichen Personen geschuldeten Sozialbeiträgen hervorgehoben – Kapitel II. Angaben zur geschätzten Einkommensteuer / Einkommensnorm in Rumänien und zu den fälligen Sozialbeiträgen / Abschnitt 2 „Angaben zum Sozialversicherungsbeitrag und zum geschätzten Krankenversicherungsbeitrag“ Unterabschnitt 2 „Angaben zum geschätzten Krankenversicherungsbeitrag“.

 

 

 

 

 

Wichtig! Personen, die anfangen, Einkommen zu erzielen (Einkommen aus Gehältern und Lohngleichheit; Einkommen aus selbständigen Tätigkeiten; Einkommen aus Rechten des geistigen Eigentums; Einkommen aus der Vereinigung mit einer juristischen Person; Einkommen aus der Übertragung von Gütern; Einkommen aus landwirtschaftlichen Tätigkeiten, Forstwirtschaft und Fischzucht; Einkünfte aus Investitionen) oder fallen in die Kategorien von Personen, die von der Zahlung des Beitrags befreit sind, der zuständigen Steuerbehörde vorlegen, innerhalb von 30 Tagen ab Datum bei dem die Veranstaltung stattfand, “ Die Einheitliche Erklärung zur Einkommensteuer und zu den von den natürlichen Personen geschuldeten Sozialbeiträgen “- Kapitel II.  Angaben zur geschätzten Einkommensteuer / Einkommensnorm in Rumänien sowie zu den fälligen Sozialbeiträgen und Neuberechnung der Zahlungsverpflichtung, die den für das laufende Jahr fälligen Sozialversicherungsbeitrag darstellt.

Steuerzahler können ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen und stellen somit obligatorische Sozialbeiträge dar:

 

– durch Banküberweisung;

– on-line, mit der Bankkarte über die Ghiseul.ro-Plattform, die mit dem Virtual Private Space-Dienst verbunden ist;

– mit der Bankkarte, an den Kassierern der Staatskasse, in deren Umkreis sie ihren steuerlichen Wohnsitz haben

– in bar auf den Konten der Staatskasse, in deren Umkreis sie ihren steuerlichen Wohnsitz haben;

– per Postanweisung an die Postuntereinheiten von C.N. Posta Romana S.A.;

 

Die IBAN-Konten werden auf der Website der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung (ANAF) veröffentlicht und können über den folgenden Link eingesehen werden:

 

https://static.anaf.ro/static/10/Anaf/AsistentaContribuabili_r/Con_IBAN_pf.htm

Rechtliche Grundlage:

– Gesetz Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung, einschließlich der Bestimmungen der Vereinbarung;

– OpANAF Nr. 14/2021 zur Genehmigung des Modells, des Inhalts, der Methode zur Einreichung und Verwaltung des Formulars 212 „Einzelerklärung über Einkommensteuer und Sozialbeiträge von Einzelpersonen;

– HG 4/2021 zur Festlegung des Mindestbrutto-Grundgehalts in dem Land, in dem die Zahlung garantiert ist;

 – www.anaf.ro.