Das Finanzministerium beabsichtigt, die Rechnungslegungsvorschriften mit den Änderungen der Abgabenordnung durch das Gesetz Nr. 296/2020 in Einklang zu bringen, indem ausländische juristische Personen, die in Rumänien den tatsächlichen Ort der wirksamen Geschäftsführung haben, in den Geltungsbereich des Rechnungslegungsgesetzes aufgenommen werden und zwar durch ausdrückliche Erwähnung dieser Kategorien von Unternehmen im Rahmen der Anwendbarkeit des Rechnungslegungsgesetzes Nr. 82/1991, so wie es sich aus dem Projekt ergibt, das einer öffentlichen Konsultation auf der Website unter der Überschrift Transparenz der Entscheidungsfindung unterliegt.