Verfahren zur Festlegung des Betrags, der bis zu 3,5% der jährlichen Steuer für die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen und religiösen Einheiten sowie für die Gewährung von Privatstipendien darstellt
Der Präsident der Nationalen Agentur für Finanzverwaltung genehmigte am 7. Januar 2021 die Verordnung Nr. 15/2021 für die Genehmigung des Verfahrens zur Festlegung des Betrags, der bis zu 3,5% der jährlichen Steuer darstellt, die für die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen, die nach dem Gesetz und religiösen Einheiten gegründet wurden und tätig sind, sowie für die Gewährung privater Stipendien fällig ist nach dem Gesetz sowie dem Modell und Inhalt einiger Formblätter
Gemäß Art. 123 ^ 1 und 130 des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung können Steuerzahler mit späteren Änderungen und Vervollständigungen über den Bestimmungsort des Betrags verfügen, der bis zu 3,5% der jährlichen Steuer ausmacht, um gemeinnützige Organisationen zu unterstützen, die nach dem Gesetz und religiösen Einheiten gegründet wurden und dort tätig sind sowie für die Gewährung von Privatstipendien nach dem Gesetz.
Die Option kann für ein oder mehrere Unternehmen bis zu einer Obergrenze von bis zu 3,5% der Einkommensteuer ausgeübt werden.