Besteuerung von Einnahmen aus Kryptowährungstransaktionen

Natürliche Personen, die mit Transaktionen mit Bitcoin und anderen digitalen Währungen Gewinne erzielen, müssen eine Steuer von 10% auf die positive Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kaufpreis einschließlich der direkten Kosten im Zusammenhang mit der Transaktion zahlen.

Einnahmen unter 200 Lei pro Transaktion werden nicht besteuert, sofern die Gesamteinnahmen in einem Geschäftsjahr den Betrag von 600 Lei nicht überschreiten.

Wenn diese Einkünfte – einzeln oder kumuliert mit anderen steuerpflichtigen Einkünften wie Investitionen, selbstständige Tätigkeiten, Mieten usw. – die Höhe von 12 Mindestbruttolöhnen pro Land überschreiten, muss die Person neben den Steuern auch den Gesundheitsversicherungsbeitrag zahlen .

Die Zahlung der Steuerverpflichtungen kann an die Schatzamt erfolgen, das der Privatadresse der natürlichen Person zugeordnet ist.

Der Beschluss des Präsidenten der Nationalen Steuerbehörde (ANAF) Nr. 139/2020 brachte im Jahr 2020 als Neuheit in Bezug auf die Erklärung des Gewinns aus Transaktionen mit virtuellen Währungen die Einführung in die Eindeutige Erklärung im Unterabschnitt 1, Abschnitt 1, Kapitel I der Indikatoren „Gewinn“ und „Steuerpflichtiges Einkommen“, zwecks Unterstützung von Steuerzahlern, die durch die Übertragung von Forderungen Gewinne aus der Übertragung virtueller Währung oder steuerpflichtiges Einkommen infolge der Übertragung der Forderungen, erzielt haben.

 

Die naturliche Person erhält einen echten Vorteil nur, wenn er diese Einheiten virtueller Währungen in Währungseinheiten, gesetzliches Zahlungsmittel (z. B. Hervorheben des Einkommens auf dem Bankkonto) oder in Waren oder Dienstleistungen umrechnet, von denen die naturliche Person tatsächlich profitiert.

Grundsätzlich wird der ursprünglich investierte Betrag von dem am Ende gewonnenen Betrag abgezogen, der auf einem Kontoauszug hervorgehoben wird. Der daraus resultierende Gewinn entspricht genau dem steuerpflichtigen Betrag, sofern er positiv ist und den Gewinn / die Transaktion von 200 Lei und / oder den Gewinn von 600 Lei / Jahr übersteigt.

Es ist wichtig zu betonen, dass Krypto-zu-Krypto-Transaktionen nicht berücksichtigt werden, da sie kein Bankkonto übertragen, sondern Transaktionen in einem virtuellen Konto sind.

Die virtuelle Währung „Bitcoin“ wird hauptsächlich für Zahlungen zwischen Personen im Internet sowie in bestimmten Online-Shops verwendet, die diese Währung akzeptieren. Die erwähnte virtuelle Währung hat keinen einzigen Emittenten, sondern wird durch einen speziellen Algorithmus direkt innerhalb eines Netzwerks erstellt. Das virtuelle Währungssystem „Bitcoin“ ermöglicht den Besitz und die anonyme Übertragung von Beträgen, die in „Bitcoin“ ausgedrückt sind, innerhalb des Netzwerks durch Benutzer, die eine „Bitcoin“ -Adresse besitzen. Eine „Bitcoin“ -Adresse könnte mit einer Bankkontonummer verglichen werden.

Da die virtuelle Währung „Bitcoin“ ein vertragliches Zahlungsmittel ist, kann sie einerseits nicht als Girokonto und ohne Einzahlungskonto, Zahlung oder Überweisung betrachtet werden.

 

Im Gegensatz zu Forderungen, Schecks oder anderen handelbaren Instrumenten ist dies ein Mittel zur direkten Zahlung zwischen den Betreibern, die es akzeptieren.

Transaktionen in nicht traditionellen Währungen (andere Währungen als diejenigen, die gesetzliches Zahlungsmittel zwischen einem oder mehreren Staaten sind), sind Finanzgescäfte, sofern diese Währungen von den an einer Transaktion beteiligten Parteien als alternatives Zahlungsmittel zu den gesetzlichen Zahlungsmittel akzeptiert wurden und keinen anderen Zweck als das Zahlungsmittel haben.

Bitte beachten Sie, dass die Einnahmen und Gewinne aus dem Verkauf oder Kauf von Bitcoin und / oder Kryptowährungen oder dem Cryptocurrency Mining im Jahr 2020 im Jahr 2021, bis zum 25. Mai 2021 durch die einheitliche Erklärung über Einkommensteuer und Sozialbeiträge von natürlichen Personen, zur Besteuerung ausgewiesen werden.

Da für die Eröffnung eines Bitcoin-Kontos keine formellen Bedingungen erforderlich sind und die Konten anonym sind, ist die Überweisung nicht erkennbar. Der Benutzer erhält lediglich einen Benutzernamen und ein Kennwort auf dem Konto

Um die investierten und abgezogenen Beträge korrekt zu identifizieren, ist es daher erforderlich, die Überweisung dieser Beträge auf ein Bankkonto zu verfolgen.

  • Einzahlungen vom Bankkonto auf das Konto der virtuellen Devisenhandelsbörse(Überweisung des auf das Börsenkonto zu investierenden Betrags)
  • Abhebungen von Beträgen vom Börsenkonto auf das Girokonto.

 

Normalerweise sollte die Handelsplattform dieser Arten von Währungen Informationen über die vorgezogenen Beträge, die zurückgezogenen Beträge, die Gewinne und die Handelsgeschichte liefern.

Unter den Bedingungen, unter denen eine natürliche Person im Jahr 2020 Abhebungen vom Konto der Handelsbörse auf dem Girokonto vorgenommen hat, ist es daher erforderlich, den Korrespondenten der anfänglichen Kosten zu bestimmen, die dem abgezogenen Betrag zugeordnet sind (mit Informationen, die die Handelsplattform in Bezug auf den investierten Betrag erhalten hat – den in virtuellen Währungen abgezogenen Betrag).

 

Die Transaktion mit virtuellen Währungen wird in Lei zu dem Betrag verbucht, der auf den Dokumenten zur Bestätigung der Transaktion oder durch Umrechnung der Währung zu dem von der Nationalbank Rumäniens (BNR) an diesem Tag gültigen Wechselkurs angegeben ist.

Dies erfordert, dass eine Kryptotransaktion im Kontoauszug berücksichtigt wird.

Zusammenfassend beträgt der Einkommensteuersatz 10%, und nach der Klassifizierung dieser Einkommen in Einkommen aus anderen Quellen sind die Gewinne aus diesen Transaktionen von der Anwendung des Sozialbeitrags befreit, nicht jedoch vom Gesundheitsversicherungsbeitrag (CASS).

CASS wird nur gewährt, wenn das kumulierte Einkommen mindestens 12 Mindestbruttolöhnen pro Land entspricht.