Das Rechnungslegungssystem der Wirtschaftsakteure (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Unternehmen von öffentlichem Interesse) zum 30. Juni 2020, das durch OMFP (Verordnung des Ministeriums der Öffentlichen Finanzen) Nr. 2.206 / 2020 gilt für die von den Rechnungslegungsvorschriften betroffenen Personen in Bezug auf den Einzeljahresabschluss und den Konzernabschluss, genehmigt durch OMFP Nr. 1.802 / 2014 samt nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen und die im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 220.000 Lei verzeichneten. Gemäß Punkt 16 des Anhangs zu OMFP Nr. 2.206 / 2020, erstellen Unternehmen, die vom Gründungsdatum bis zum 30. Juni 2020 keine Tätigkeit ausgeübt haben, Unternehmen, die im ersten Semester 2020 vorübergehend inaktiv waren sowie Unternehmen die im Jahr 2020 gegründet wurden, sowie die juristischen Personen, die in Liquidation sind, laut Gesetz, keine Rechnungslegungsberichte zum 30. Juni 2020.
Quelle: https://static.anaf.ro/static/10/Anaf/Declaratii_R/1027_1050_2020.html