Die Gesellschaft Acviv SRL ist eine rumänische juristische Person, die gemäß dem Gesetz 31/1990 über Unternehmen gegründet wurde. Es ist am 05.08.2015 registriert und hat als Beitrag zum Grundkapital 200 Lei in bar hinterlegt und ein Gebäude im Wert von 100.000 Lei gemäß der von einem autorisierten Gutachter durchgeführten Bewertung.
Gesetz Nr. 31/1990 für Unternehmen erlaubt die Einbringung von Sachleistungen, sofern auch eine Bareinlage vorliegt, so dass der Wert beider Zeichnungen höher ist als das gesetzlich vorgesehene Mindestkapital
Aus buchhalterischer Sicht erfolgt die Sacheinlage zum beizulegenden Zeitwert, der in der Regel von einem autorisierten Gutachter festgelegt wird
Bei der Registrierung des Unternehmens werden folgende Buchhaltungsunterlagen erstellt:
456 ” Verrechnungskonto Gesellschafter” = 1011 „ Ausstehende Einlagen” mit dem Betrag von 200 Lei
5121 „Bankkontos in Lei”= 456 ”Verrechnungskonto Gesellschafter” mit dem Betrag von 200 Lei
212 „Gebäude” = 456 ”Verrechnungskonto Gesellschafter” mit dem Betrag von 100.000 Lei
456 ”Verrechnungskonto Gesellschafter” = 1011 „Ausstehende Einlagen” mit dem Betrag von 100.000 Lei
1011 ” Ausstehende Einlagen” = 1012 „ Gezeichnetes Kapital” mit dem Betrag von 100.200 Lei, am Tag der gerichtlichen Entscheidung, die Gesellschaft zu registrieren
Wenn nach der Sacheinlage beschlossen wird, die Immobilie zu einem Preis zu verkaufen, der unter dem Kaufpreis liegt, besteht keine Verpflichtung zur Herabsetzung des Grundkapitals gemäß Art. 414 Abs. (5) von Finanzministeriumsverordnungder (OMFP) Nr. 1802/2014 zur Rechnungslegung wie folgt
„ Die Streichung eines Vermögenswerts, der eine Einlage in das Grundkapital darstellte, aus den Aufzeichnungen ändert nichts am Grundkapital, mit Ausnahme der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Situationen. In allen Fällen der Änderung des Grundkapitals erfolgt die Änderung auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften”.