Mit der Verordnung 773/2015 beabsichtigte das Finanzministerium, das Verfahren für die Vorlage von Halbjahresberichten am 30. Juni 2015 zu regeln;
Verfahren zur Einreichung des Halbjahresberichts.
- Halbjahresberichte vom 30. Juni 2015 werden von den Wirtschaftsbeteiligten bis spätestens 17. August 2015 eingereicht.
- Halbjahresberichte werden seitens Wirtschaftsbeteiligten, die eine Rechnungslegung gemäß Finanzministeriumsverordnung (OMFP) 1802/2014 leisten, gemäß den Rechnungslegungsvorschriften vorgelegt, die mit europäischen Richtlinien harmonisiert sind, und seitens Wirtschaftsbeteiligten, die eine Rechnungslegung gemäß OMFP 1286/2012 leisten, für Unternehmen, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, wenn sie im Vorjahr einen Umsatz von mehr als 220.000 Lei verzeichneten
- In gleicher Weise sind Wirtschaftsbeteilgte mit einem anderen Geschäftsjahr als dem Kalenderjahr verpflichtet, einen Jahresabschluss bis zum 30. Juni 2015 vorzulegen.
- Ähnlich wie in den Vorjahren können die Semesterabrechnungsberichte elektronisch über das Portal www.e-guvernare.ro eingereicht oder in klassischem Format eingereicht, auf Papier aufgelistet und direkt in den Registern der Nationalen Steuerbehörde (ANAF)-Einheiten oder per Post in Form von Briefen mit unterschrieben werden angegebener Wert. Im letzteren Fall müssen natürlich zusätzlich zu den auf Papier geschriebenen Formularen die Halbjahresberichte gespeichert und auf einem magnetischen Medium eingereicht werden.
- Die folgenden Kategorien von Unternehmen werden zum 30. Juni keine Halbjahresberichte vorlegen:
- Unternehmen, die seit ihrer Gründung bis zum 30. Juni 2015 keine Tätigkeit ausgeübt haben;
- die Unternehmen, die sich im ersten Halbjahr 2015 vorübergehend inaktiv befanden;
- die im Jahr 2015 gegründeten Unternehmen;
- Unternehmen oder andere juristische Personen, die liquidiert werden.
- Halbjahresberichte werden vom Geschäftsführer des Unternehmens und von der Person unterzeichnet, die für die Verwaltung der Buchhaltung des Unternehmens verantwortlich ist. Letzterer kann ein Diplom-Ökonom mit einem Hochschulvertrag oder eine natürliche oder juristische Person sein, die Mitglied von der Kommission der Rumänischen Wirtschaftsprüfer u. Vereidigten Buchprüfer (CECCAR) ist und die Buchhaltung unabhängig führt.