Welche Gebäude mit Keller müssen Zivilschutzräume vorsehen?

Nicht alle Gebäude mit Keller sind verpflichtet, Zivilschutzräume einzurichten. In bestimmten Fällen, die ausdrücklich im Regierungsbeschluss Nr. 862/2016 vorgesehen sind, wird diese Verpflichtung jedoch zwingend.

Grundsätzlich sind ALA-Schutzräume für neue Gebäude mit Keller verpflichtend, wenn die Bruttogeschossfläche mindestens 600 m² beträgt und das Gebäude bestimmte Nutzungen hat.

Insbesondere sind folgende Kategorien betroffen:

  • Sitze lokaler Behörden und öffentlicher Institutionen;
  • Räume für Handel, Produktion oder Lagerung;
  • Bürogebäude, Finanz- und Bankgebäude sowie Versicherungen;
  • Bildungseinrichtungen sowie Betreuungs- oder Unterkunftszentren (für Kinder, Schüler, Studenten, ältere Menschen oder Personen mit Behinderungen);
  • Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser mit Betten – unabhängig von der Fläche; Ambulatorien/Polikliniken ≥ 600 m²);
  • Kulturgebäude ≥ 600 m²;
  • Hotels, Motels, touristische Villen ≥ 600 m²;
  • Gebäude für elektronische Kommunikation ≥ 600 m²;
  • Mehrfamilienwohngebäude ≥ 600 m²;
  • Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Flughäfen ≥ 600 m²;
  • Gotteshäuser und dazugehörige Unterkunftsräume ≥ 600 m².

Auch U-Bahn-Stationen gehören zu den Bauwerken, für die die Einrichtung von Schutzräumen verpflichtend ist.

Was ist bei Erweiterungen zu beachten?
Die Verpflichtung kann auch bei der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes mit Keller entstehen, wenn die Erweiterung 150 m² überschreitet und das resultierende Gebäude in eine der im Rechtsakt vorgesehenen Kategorien fällt.

Warum ist eine Prüfung bereits in der Planungsphase wichtig?
Wenn Sie ein Gebäude mit Keller planen und die Bruttogeschossfläche sich 600 m² nähert oder das Gebäude eine der oben genannten Nutzungen hat, muss die Verpflichtung zur Einrichtung eines ALA-Schutzraums bereits in der Planungsphase (DTAC/DDE) geprüft werden.

Eine verspätete Prüfung kann zu kostspieligen Projektänderungen, Verzögerungen bei der Einholung von Genehmigungen oder Problemen bei der Bauabnahme führen.