In 2025 beschlossene und 2026 ausgezahlte Dividenden – Steuerliche Behandlung und Erklärungspflichten

Ausgangssituation

Im Dezember 2025 beschließt die Gesellschaft ABC SRL durch Gesellschafterbeschluss die Ausschüttung von Dividenden aus Gewinnen früherer Jahre. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt im Jahr 2026. Daraus ergeben sich Fragen zur steuerlichen Behandlung, zu Zahlungsfristen und zur Abgabe der Erklärung D205.

Steuerliche Behandlung der Dividenden

Dividenden stellen die Ausschüttung des Nettogewinns an die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung dar. Sie können jährlich nach Genehmigung des Jahresabschlusses oder aus Gewinnvorträgen auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses ausgeschüttet werden.

Ab dem 1. Januar 2025 wurde der Dividendensteuersatz von 8% auf 10% erhöht. Der Steuersatz von 10% gilt für alle im Jahr 2025 beschlossenen Dividenden, unabhängig vom Entstehungsjahr des Gewinns.

Zahlungsfrist der Dividendensteuer

Nach dem rumänischen Steuergesetz ist die Dividendensteuer bis zum 25. des Monats nach der Auszahlung zu entrichten. Werden Dividenden jedoch beschlossen, aber bis zum Jahresende nicht ausgezahlt, ist die Steuer bis zum 25. Januar des Folgejahres zu zahlen.

Für Dividenden, die bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen, aber nicht ausgezahlt wurden:

  • gilt der Steuersatz von 10%;
  • die Steuer ist bis zum 25. Januar 2026 zu zahlen;
  • die Steuer wird über das Formular 100 erklärt.

Ausfüllen der Erklärung D205

Die informative Erklärung D205 ist bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres einzureichen.

Gemäß ANAF-Verordnung Nr. 154/2024 sind Dividenden, die beschlossen, aber nicht ausgezahlt wurden, in der D205 für das Jahr der Beschlussfassung zu erklären.

Konkret:

  • Beschlossene Dividenden: Gesamtbetrag der im Berichtsjahr beschlossenen Dividenden;
  • Ausgezahlte Dividenden: 0;
  • Steuerbemessungsgrundlage und einbehaltene Steuer: die auf die beschlossenen Dividenden entfallende Steuer.

Krankenversicherungsbeitrag (CASS)

Der Krankenversicherungsbeitrag ist vom Gesellschafter als natürliche Person auf Grundlage der tatsächlich erhaltenen Beträge im Jahr der Auszahlung, also 2026, zu entrichten.