Das Finanzministerium hat einen Entwurf für eine Verordnung veröffentlicht, der die Fristen und Anforderungen für die Einreichung der Jahresabschlüsse 2025 festlegt. Unternehmen müssen ihre Abschlüsse bis zum 2. Juni 2026 einreichen, NGOs bis zum 30. April 2026. Erstmals erfolgt die Einreichung ausschließlich online. Verspätete Einreichungen können je nach Dauer der Verzögerung mit Bußgeldern zwischen 300 und 5.000 RON geahndet werden. Inaktive Unternehmen müssen keinen Jahresabschluss erstellen, sondern eine Erklärung über die Inaktivität abgeben.