Kinderkrippen-Gutscheine: Wichtige gesetzliche Neuerungen

Durch das Gesetz Nr. 201/2025, veröffentlicht am 28. November 2025, wurden wichtige Änderungen im System der Kinderkrippen-Gutscheine eingeführt. In Ausnahmefällen ist nun eine direkte Geldzahlung durch den Arbeitgeber möglich.

Empfänger der Direktzahlung

Zahlungen können erfolgen an:

  • Kinderkrippen;
  • frühkindliche Betreuungseinrichtungen;
  • autorisierte Tagesmütter gemäß Gesetz Nr. 167/2014.

Gutscheinwert

Der maximale Wert beträgt 710 RON pro Monat und Kind:

  • sozialabgabenfrei;
  • 10 % einkommensteuerpflichtig.

Diese Regelung gilt ab Oktober 2025 sowie für Februar–März 2026.

Anspruchsberechtigte

Anspruch haben Arbeitnehmer:

  • die keine Elternzeit mit Zahlung beziehen;
  • auf Antrag eines Elternteils oder Vormunds.

Ausschlüsse

Nicht anspruchsberechtigt sind:

  • Pflegeeltern im Rahmen beruflicher Betreuung;
  • Personen mit Notplatzierung von Kindern.

Kumulierung mit anderen Leistungen

Die Gutscheine können kombiniert werden mit:

  • Kindergeld;
  • Wiedereingliederungszuschuss.

Pflichtangaben auf dem Gutschein

  • Aussteller;
  • Gültigkeitsdauer;
  • Nutzungsbeschränkung;
  • Identifikationsdaten des Arbeitnehmers.