Mit dem Gesetz Nr. 239/2025, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 1160 vom 15. Dezember 2025, wird das Gesetz Nr. 70/2015 über die finanzielle Disziplin bei Barzahlungen geändert. Ziel ist die Förderung moderner Zahlungsmittel sowie die Einführung der Pflicht für juristische Personen, während der gesamten Geschäftstätigkeit ein Zahlungskonto in Rumänien oder bei der Staatskasse zu führen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2026.
Künftig müssen Zahlungs- und Einzugsvorgänge zwischen juristischen Personen, Selbstständigen, Freiberuflern und anderen wirtschaftlichen Einheiten auch über moderne Zahlungsmittel abgewickelt werden. Gleichzeitig behalten Empfänger von Löhnen, Renten und Sozialleistungen das Recht, diese entweder in bar oder über bargeldlose Zahlungsmethoden zu erhalten.
Alle juristischen Personen sind verpflichtet, mindestens ein Zahlungskonto in Rumänien oder bei der Staatskasse zu unterhalten. Neu gegründete Gesellschaften müssen ein solches Konto innerhalb von 60 Arbeitstagen ab Gründung eröffnen und es während der gesamten Tätigkeit beibehalten.
Zahlungsdienstleister dürfen die Kontoeröffnung grundsätzlich nicht verweigern, es sei denn, dies würde gegen Vorschriften zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung verstoßen.
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße zwischen 3.000 und 10.000 Lei geahndet.
