Ab dem 18. Dezember 2025 tritt in Rumänien mit dem Gesetz Nr. 239/2025 eine tiefgreifende Reform des Insolvenzrechts in Kraft. Das Gesetz ist Teil des fiskalischen Reformpakets der Regierung, wurde vom Verfassungsgericht bestätigt und im Amtsblatt veröffentlicht.
Ziel der Reform ist es, Schwächen der bisherigen Regelungen (letztmalig umfassend geändert 2022) zu beseitigen und die Verfahren an den Nationalen Struktur- und Haushaltsplan anzupassen. Im Fokus stehen kürzere Verfahren, stärkere Verantwortung der Unternehmensleitung, eine höhere Forderungsquote – insbesondere zugunsten des Staates – sowie die Eindämmung missbräuchlicher Insolvenzen.
Zeitliche Anwendung
Grundsätzlich bleiben laufende Insolvenzverfahren dem alten Recht unterstellt. Das Gesetz sieht jedoch zahlreiche Ausnahmen vor, durch die neue Fristen und Pflichten auch auf anhängige Verfahren Anwendung finden.
„Dem Schuldner nahestehende Personen”
Erstmals wird dieser Begriff gesetzlich definiert und umfasst Angehörige bis zum dritten Grad, verbundene Unternehmen sowie Organmitglieder. Transaktionen mit diesen Personen unterliegen strenger Kontrolle und bedürfen der Genehmigung des Insolvenzrichters. Im Gläubigerausschuss darf nur eine solche Person vertreten sein.
Erweiterte Haftung der Geschäftsleitung
Die Haftung erstreckt sich nun auch auf faktische Geschäftsführer und Entscheidungsträger ohne formale Funktion. Verurteilte Personen können für fünf Jahre von der Gründung oder Kontrolle von Unternehmen ausgeschlossen werden.
Missbrauchsbekämpfung und Schutz staatlicher Forderungen
Der Insolvenzverwalter muss alle sechs Monate prüfen, ob eine Sanierung noch realistisch ist. Vermögensübertragungen an verbundene Unternehmen zur Umgehung von Steuerschulden werden ausdrücklich sanktioniert.
Neuerungen für Verfahren und Verwalter
Erfolgsabhängige Vergütungen für Insolvenzverwalter werden gedeckelt, während die geplante digitale, zufällige Zuweisung der Verwalter auf April 2026 verschoben wurde.
Fazit
Das Gesetz Nr. 239/2025 markiert einen Paradigmenwechsel hin zu einem strengeren, effizienteren und verantwortungsorientierten Insolvenzrecht.
