Die kürzlich im Amtsblatt veröffentlichten Änderungen zur Organisation der Arbeitsinspektion sehen die Möglichkeit vor, dass Arbeitsinspektoren tragbare Audio-Video-Aufzeichnungsgeräte (Body-Worn Cameras) tragen und die am kontrollierten Arbeitsplatz durchgeführten Tätigkeiten ohne die Zustimmung der betroffenen Personen aufzeichnen dürfen. Der Gesetzgeber begründet diese Maßnahme mit der Notwendigkeit, faire, objektive und sichere Kontrollen durchzuführen, die sowohl der genauen Dokumentation der Feststellungen als auch der Vermeidung von Konfliktsituationen oder möglicher Gefährdungen der Inspektoren bei der Ausübung ihrer gesetzlichen Aufgaben dienen.
Aus praktischer Sicht schafft der Einsatz dieser Geräte einen transparenteren Kontrollrahmen und verringert das Risiko von Streitigkeiten über die im Kontrollprotokoll festgehaltenen Sachverhalte. Audio-Video-Aufzeichnungen können Arbeitsinspektoren in angespannten Situationen schützen und zur Klärung von Sachverhalten im Falle späterer Einsprüche beitragen. Für Arbeitgeber bedeutet dieser neue Kontext, dass der Umgang mit der Kontrollbehörde mit einem erhöhten Maß an Professionalität erfolgen muss, da Gespräche, Verhaltensweisen und Arbeitsbedingungen vollständig dokumentiert werden können.
Um Kontrollen der Arbeitsinspektion ohne unnötige Risiken zu bewältigen, wird Arbeitgebern empfohlen, klare Ansprechpartner für die Kommunikation mit den Inspektoren zu benennen, einen geordneten und sicheren Zugang zu den Arbeitsbereichen zu gewährleisten und Situationen zu vermeiden, die Spannungen oder Fehlinterpretationen hervorrufen könnten. Die Schulung von Schlüsselpersonal in Bezug auf den Ablauf von Kontrollen sowie eine offene Zusammenarbeit mit den Inspektoren tragen nicht nur zur Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen bei, sondern auch zur Schaffung eines sicheren, fairen und risikofreien Kontrollumfelds – sowohl für das Unternehmen als auch für die Vertreter der Behörde.
