Unternehmensspenden und Steuerumleitung an NGOs

In Rumänien können körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen NGOs über zwei Mechanismen unterstützen: direkte Sponsoringzahlungen und Umleitung der Körperschaftsteuer.

Diese Regelungen gelten nicht für Kleinunternehmen mit Mikrosteuer.

Direkte Sponsoringzahlung

Sponsoring erfolgt auf Grundlage eines Vertrags und dient der Unterstützung gemeinnütziger Zwecke.

Obwohl die Ausgaben nicht abzugsfähig sind, kann die Körperschaftsteuer reduziert werden bis zu:

  • 0,75 % des Umsatzes, und
  • 20 % der geschuldeten Körperschaftsteuer.

Der Empfänger muss im ANAF-Register der begünstigten Einrichtungen eingetragen sein.

Steuerumleitung

Wurde der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, kann die verbleibende Steuer durch Formular 177 an eine NGO umgeleitet werden.

In diesem Fall überweist die Steuerbehörde den Betrag direkt an die NGO.