Das zweite umfassende steuer- und haushaltsbezogene Reformpaket wurde vom Verfassungsgericht bestätigt und kann nun promulgiert und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Die Reform bringt tiefgreifende Änderungen im Steuerrecht, im Gesellschaftsrecht sowie im Insolvenzverfahren, die überwiegend ab 2026 gelten.
Wesentliche steuerliche Änderungen:
• Körperschaftsteuer für multinationale Unternehmen: starke Einschränkungen der Abzugsfähigkeit für IP-, Management- und Beratungsaufwendungen außerhalb der Mindestumsatzsteuer.
• Selbständige Einkommen und Vermietung: Sonderregeln für die Vermietung von mehr als 7 Zimmern; die CASS-Bemessungsgrenze steigt auf 72 Mindestlöhne.
• Kapitalmarkt und Kryptowährungen: höhere Quellensteuern (bis 6%) und Anhebung der Steuer auf Transaktionen ohne Broker sowie auf Kryptogewinne auf 16%.
• Lokale Steuern und Luxussteuer: deutliche Erhöhungen ab 2026; die Luxussteuer verdreifacht sich auf 0,9%.
Unternehmensbezogene Regelungen:
• Bekämpfung inaktiver Firmen: fehlende Bankkonten oder nicht eingereichte Abschlüsse können zur Inaktivität und schließlich zur Auflösung führen.
• Strengere Ratenzahlungen: Pflicht zur Bürgschaft sowie neue Obergrenzen für vereinfachte Ratenzahlungsmodelle.
• Online-Auktionen: Verwertung beschlagnahmter Güter ausschließlich über elektronische Auktionen.
• Bankkonto- und Kartenzahlungspflicht: alle Firmen müssen ein Bank- oder Staatskonto besitzen; Kartenzahlung wird für alle Händler verbindlich.
Für die Unternehmensführung:
• Mindeststammkapital: 500 Lei für Neugründungen; 5.000 Lei für bestehende Unternehmen mit über 400.000 Lei Umsatz.
• Interne Transaktionen und Dividenden: strengere Regeln für Darlehen und Transaktionen zwischen verbundenen Personen.
• Illegale Beschäftigung: Bußgelder verdoppeln sich auf 40.000 Lei pro Person, Obergrenze 1 Mio. Lei.
Neu ist auch eine Gebühr von 25 Lei für Nicht-EU-Pakete unter 150 Euro sowie der Einsatz von Bodycams bei Kontrollbehörden. Zudem werden wichtige Anpassungen im Insolvenzrecht vorgenommen.
