ANAF: Offizielles Verfahren zur Meldung von nicht fristgerecht übermittelten e-Factura-Rechnungen

Ab dem 30. September 2025 ist die ANAF-Verordnung Nr. 2229/2025 in Kraft, die das Verfahren zur Benachrichtigung der Steuerbehörden regelt, wenn Rechnungen im RO e-Factura-System nicht rechtzeitig übermittelt wurden – insbesondere bei Zahlungen zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung.

Mit der Verordnung wird das Formular 800 eingeführt, mit dem Käufer die ANAF benachrichtigen können, wenn Lieferanten die Rechnung nicht fristgerecht übermitteln. Ziel ist es, einen Überwachungs- und indirekten Sanktionsmechanismus bei Verstößen gegen die e-Factura-Meldepflichten zu schaffen.

Vier Anhänge enthalten alle Details: die vollständige Verfahrensbeschreibung, das Formularmuster, Ausfüllhinweise und technische Merkmale. Die Meldung erfolgt elektronisch durch den Käufer, direkt nach Ablauf der gesetzlichen Frist.

Diese Maßnahme soll die Einhaltung im e-Factura-System verbessern und bietet Empfängern ein konkretes Instrument bei verspäteten Rechnungen.