Multinationale Unternehmensgruppen haben in Rumänien nur noch einen Monat Zeit, um ihre Verpflichtungen zur Country-by-Country-Berichterstattung (CbCR) freiwillig zu erfüllen. Die Mitte November gestartete Informationskampagne richtet sich an konstituierende Einheiten multinationaler Gruppen und erläutert deren Pflichten gemäß Regierungsverordnung 42/2017, die CbCR in Rumänien eingeführt hat.
Die Berichtspflicht betrifft sowohl in Rumänien ansässige oberste Muttergesellschaften als auch bestimmte konstituierende Einheiten, sofern definierte Kriterien erfüllt sind. Der jährliche Bericht umfasst Daten zu Umsätzen, Gewinnen, gezahlten Steuern und Mitarbeitenden in allen Ländern, in denen die Gruppe tätig ist. Ziel ist es, die steuerliche Transparenz zu erhöhen und Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverlagerungen zu erkennen.
Im globalen Kontext gewinnen diese Anforderungen durch die OECD-Statistik 2025 weiter an Bedeutung, die anonymisierte Daten aus über 8.700 Unternehmensgruppen enthält. Die Informationen zeigen weiterhin Abweichungen zwischen wirtschaftlicher Aktivität und gemeldeten Gewinnen, auch wenn deren Ausmaß rückläufig ist. Gleichzeitig berichten viele Staaten, dass sie zu wenige CbCR-Meldungen erhalten, um vollständige Statistiken liefern zu können. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer präzisen und vollständigen Berichterstattung durch die einzelnen Steuerpflichtigen.
Rumänien steht zusätzlich vor der Herausforderung, dass funktionierende Mechanismen für den automatischen Austausch von Berichten aus Nicht-EU-Ländern noch fehlen. Daher müssen rumänische Einheiten von Gruppen mit Sitz außerhalb der EU das Formular R404 samt XML-Schema lokal einreichen, sofern nicht ein anderes EU-Land die Berichte an Rumänien übermittelt.
Die Folgen einer Nichtbefolgung sind erheblich. Geldbußen können bis zu 20.000 Euro betragen, und Unternehmen können in eine höhere steuerliche Risikokategorie eingestuft werden, was die Wahrscheinlichkeit weiterer Prüfungen erhöht. Die jüngsten Kontrollen bei mehr als 500 rumänischen Unternehmen verdeutlichen das gesteigerte Überwachungsniveau der Behörden.
Für Gruppen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember 2024 endet, ist der Abgabetermin für CbCR der 31. Dezember 2025. Unternehmen sollten daher kurzfristig prüfen, ob sie berichtspflichtig sind, und die benötigten Daten zeitnah zusammentragen. Freiwillige Konformität trägt zur Risikominimierung bei und verbessert die Planbarkeit steuerlicher Prozesse.
