Das System der Mehrwertsteuer nach vereinnahmten Entgelten ist ein optionaler steuerlicher Mechanismus, bei dem die Steuerpflicht erst mit dem Zahlungseingang für Lieferungen und Dienstleistungen entsteht. Laut Steuerkodex können das System jene steuerpflichtigen Personen anwenden, die gemäß Art. 316 für Mehrwertsteuer registriert sind, ihren Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in Rumänien haben und deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 4.500.000 Lei nicht überschritten hat.
Eine steuerpflichtige Person, die das System im Vorjahr nicht angewendet hat, deren Umsatz jedoch unterhalb der Schwelle liegt, kann das System wählen. Die Anwendung beginnt am ersten Tag des auf die Optionsausübung folgenden Steuerzeitraums, sofern die Schwelle zum Zeitpunkt der Option nicht überschritten ist. Der für die Schwelle relevante Umsatz umfasst alle steuerpflichtigen und/oder steuerfreien Lieferungen und Dienstleistungen sowie Geschäfte, deren Leistungsort gemäß Art. 275 und 278 im Ausland liegt.
Personen, die sich während des Jahres für Mehrwertsteuer registrieren, können entweder ab dem Registrierungsdatum oder zu einem späteren Zeitpunkt im selben Jahr optieren. Im ersten Fall gilt das System ab dem Registrierungsdatum; im zweiten Fall ab dem ersten Tag des nächsten Steuerzeitraums, vorausgesetzt, die Umsatzgrenze von 4.500.000 Lei wird nicht überschritten.
Gemäß Art. 282 Abs. 5 des Steuerkodex müssen Personen, die das System wählen, dieses bis zum Ende des Jahres anwenden, in dem die Option ausgeübt wurde, es sei denn, die Schwelle wird im selben Jahr überschritten. In diesem Fall bleibt das System bis zum Ende des auf die Überschreitung folgenden Steuerzeitraums anwendbar. Wird die Schwelle im ersten Jahr der Anwendung nicht überschritten, kann das System bis zum Ende des Steuerzeitraums fortgeführt werden, der auf das Jahr folgt, in dem die Schwelle schließlich überschritten wird.
