Die Mikrounternehmen im Jahr 2026 – Wichtige Aspekte

Ab 2026 treten wesentliche Änderungen für Mikrounternehmen in Kraft, insbesondere durch die Einführung einer neuen Umsatzgrenze. Ein Mikrounternehmen ist eine rumänische juristische Person, die kumulativ bestimmte Bedingungen zum 31. Dezember des vorangegangenen Geschäftsjahres erfüllt.

Die wichtigste Änderung betrifft die Umsatzgrenze: Das Unternehmen darf höchstens 100.000 Euro erzielen, berechnet zum Wechselkurs am Ende des Geschäftsjahres. Auch die Umsätze verbundener Unternehmen werden berücksichtigt. Weitere Voraussetzungen sind privates Gesellschaftskapital, mindestens ein Arbeitnehmer (mit bestimmten Ausnahmen für neu gegründete Unternehmen), fristgerechte Einreichung der Jahresabschlüsse sowie die Verpflichtung, dass Gesellschafter, die mehr als 25% halten, dieses Unternehmen als einziges für das Mikrosystem bestimmen.

Bestimmte Kategorien von Unternehmen sind jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn sie die allgemeinen Kriterien erfüllen: spezielle Finanzfonds und -institutionen, steuerlich transparente Einheiten mit Rechtspersönlichkeit, Unternehmen aus dem Bank-, Versicherungs- und Kapitalmarkbereich, Glücksspiel sowie Tätigkeiten im Bereich der Erdöl- und Erdgasförderung.

Der Steuersatz beträgt 1% für Mikrounternehmen mit bis zu 60.000 Euro Umsatz, sofern sie nicht in bestimmten eingeschränkten Bereichen tätig sind, und 3% für Unternehmen, die diese Grenze überschreiten oder in IT-, Gastronomie-, juristischen oder medizinischen Bereichen tätig sind. Übt ein Unternehmen eine dieser Tätigkeiten aus, gilt der 3%-Satz für alle Umsätze.

Wird die Grenze von 100.000 Euro überschritten, erfolgt der Übergang zur Körperschaftsteuer ab dem Quartal, in dem die Grenze überschritten wurde. Der Status als Mikrounternehmen geht auch verloren, wenn kein Mitarbeiter vorhanden ist oder die Jahresabschlüsse nicht fristgerecht eingereicht werden. Der Übergang von 1% auf 3% erfolgt ab dem Quartal, in dem die Umsätze 60.000 Euro überschreiten.

Die Bemessungsgrundlage umfasst alle Einnahmen, abzüglich Kategorien wie Lagererlöse, Zuschüsse, Wechselkursdifferenzen, Entschädigungen oder Dividenden. Bestimmte Elemente – darunter nachträgliche Preisnachlässe oder steuerbegünstigte Rücklagen – werden hinzugerechnet.

Insgesamt wird das Mikrosystem ab 2026 strenger, weshalb Unternehmen die Bedingungen und Schwellenwerte sorgfältig überwachen müssen, um eine korrekte Einstufung sicherzustellen und nachträgliche Anpassungen zu vermeiden.