Die Regierung Rumäniens hat mit der Regierungsentscheidung Nr. 923 vom 30. Oktober 2025, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 1014 vom 3. November 2025, die Durchführungsnormen zu Gesetz Nr. 203/2018 über die Effizienzsteigerung der Zahlung von Ordnungswidrigkeiten verabschiedet. Die Regelung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft und führt einen einheitlichen, digitalisierten und vereinfachten Mechanismus zur Verwaltung der von natürlichen Personen zu zahlenden Geldbußen ein. Die Entscheidung ist vom Premierminister Ilie-Gavril Bolojan unterzeichnet und von den Ministern für Inneres, Finanzen und Entwicklung gegengezeichnet.
Ein zentraler Aspekt der neuen Normen ist die Einführung eines Pilotprojekts, das zunächst ausschließlich für Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt, die von Beamten des Innenministeriums verhängt werden. Das Ministerium erhält hierfür den Code „1000“, der als erste Ziffernfolge der eindeutigen Seriennummer der jeweiligen Ordnungswidrigkeitenanzeige dient. Als ausstellende Behörden elektronischer Forderungstitel gelten jene Institutionen, die das System der einheitlichen Seriennummer sowie die elektronische Übermittlung der erforderlichen Daten implementiert haben.
Geldbußen, die natürlichen Personen auferlegt werden, sind auf ein zentrales landesweites Konto mit dem Symbol 50.09.01 einzuzahlen, das bei der Zentralen Operativen Staatskasse geführt wird. Die Zahlung kann sowohl vom Betroffenen als auch von jeder anderen Person geleistet werden – per Banküberweisung (inkl. Online- oder Mobile-Banking), Postanweisung, über Übergangskonten bei Kreditinstituten, bar bei der Staatskasse oder den lokalen Finanzstellen sowie per Karte über POS-Geräte oder über ghiseul.ro.
Alle an der Einziehung beteiligten Institutionen müssen Zahlungsbelege akzeptieren, die zwingend die eindeutige Seriennummer der Ordnungswidrigkeitenanzeige, die persönliche Identifikationsnummer des Betroffenen (oder den besonderen Code für Nichtansässige), die IBAN des zentralen Kontos, den Betrag und das Zahlungsdatum enthalten. Bei fehlerhaften Angaben erstattet die Zentrale Operative Staatskasse die Zahlung automatisch zurück.
Ein umfassender elektronischer Informationsfluss gewährleistet die tägliche Übermittlung elektronischer Forderungstitel von den ausstellenden Behörden an das Finanzministerium. Diese werden anschließend an die zuständigen Gebietskörperschaften oder an die Finanzverwaltung für Nichtansässige weitergeleitet. Innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Zahlungseingang werden die Beträge an die lokalen Haushalte oder – sofern zutreffend – an den Staatshaushalt überwiesen.
Die Normen regeln außerdem die Korrektur von Forderungstiteln, die Aktualisierung des Status der Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Falle von Beschwerden oder rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen sowie die Pflichten der lokalen Finanzbehörden, einschließlich der Verbuchung von Zahlungen, der Identifizierung offener Forderungen und der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen.
Ein zentrales Element ist die Struktur der eindeutigen Seriennummer, die aus 23 Zeichen besteht und in fünf Gruppen unterteilt ist: Code der ausstellenden Behörde, Druckjahr, Codierungsgruppe, laufende Nummer und zwei Prüfziffern. Diese Struktur ermöglicht eine schnelle Identifikation, automatische Prüfung und vollständige Integration der Anzeigen in das nationale IT-System.
Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Regierung das Ziel, den gesamten Prozess der Ausstellung und Zahlung von Ordnungswidrigkeiten zu digitalisieren, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, die Einnahmenerhebung zu verbessern und das Verfahren für die Bürger zu vereinfachen.
