Im Amtsblatt Nr. 959 vom 16. Oktober 2025 wurde der Erlass des Energieministers Nr. 1247/2025 veröffentlicht, der den Erlass Nr. 1120/2024 zur Genehmigung der Beihilferegelung in Form von Differenzverträgen (CfD) für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen – Onshore-Wind und Photovoltaik – ändert und ergänzt.
Die neuen Bestimmungen sollen den Förderrahmen für Investitionen in grüne Energie flexibler gestalten und besser an die Marktbedingungen anpassen. Die wichtigsten Änderungen umfassen:
- Neue CfD-Ausschreibung für nicht zugewiesene Kapazitäten
Wenn nach Abschluss eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens ein Teil der installierten Kapazität für eine der Technologien (Wind oder Solar) nicht vergeben wird und keine CfD-Verträge abgeschlossen werden, kann das Energieministerium eine neue CfD-Ausschreibung organisieren, wobei der Wettbewerbsgrundsatz gewahrt bleibt. Die zu versteigernde Kapazität wird durch den Einleitungsbeschluss der neuen Ausschreibung festgelegt. - Aktualisierung des Gesamtbudgets der Regelung
Das geschätzte Gesamtbudget für das CfD-Programm beträgt den Gegenwert von 3 Milliarden Euro, die vorrangig aus nicht rückzahlbaren EU-Mitteln des Modernisierungsfonds und, falls erforderlich, aus dem Nationalen Aufbau- und Resilienzplan (NRRP) stammen, gemäß den entsprechenden Beschlüssen des EU-Rates. - Maßnahmen zur Deckung von Finanzierungsdefiziten
Sollte es zu einer Ausschöpfung der finanziellen Mittel aus dem Modernisierungsfonds oder dem NRRP kommen, ergreift das Energieministerium die notwendigen Maßnahmen zur Deckung des CfD-Defizits und informiert die Europäische Kommission über jede Änderung der bestehenden Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission.
Mit diesen Anpassungen möchte das Energieministerium einen wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Rahmen für die Entwicklung der erneuerbaren Stromerzeugung gewährleisten und so zur Erreichung der rumänischen Ziele für die Energiewende und die Verringerung der CO₂-Emissionen beitragen.
