Zur Gewährleistung einer fairen und transparenten Verteilung erfolgt die Vergabe von E-Vouchern an Menschen mit Behinderungen im Rahmen eines hybriden Systems, das von der Nationalen Behörde zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (ANPDPD) koordiniert wird. Das Verfahren ist in zwei Sitzungen unterteilt.
- Sitzung 1 – Hybrides Verfahren (Physisch–Online)
Die erste Sitzung umfasst vier aufeinanderfolgende Phasen:
- Phase 0 – Vorregistrierung: Öffentlicher Aufruf und Ausfüllen des Online-Formulars mit Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO. Das System vergibt automatisch eine eindeutige Registrierungsnummer.
- Phase 1 – Aufnahme in die Zielgruppe: Überprüfung der Förderfähigkeit und Einreichung der vollständigen Unterlagen (Ausweis, Behindertenausweis, Vertretungsnachweis, Eigenerklärungen).
- Phase 2 – Bedarfsbewertung und Produktauswahl: Auf Grundlage der Bewertungsunterlagen und der fachlichen Empfehlung wird die geeignete Assistenztechnologie bestimmt. Der Antragsteller hat bis zu 30 Tage Zeit, das Produkt zu bestätigen und gegebenenfalls die Preisdifferenz zu zahlen.
- Phase 3 – Validierung und Ausgabe des E-Vouchers: Nach der formalen Prüfung stellen die Experten den elektronischen Gutschein aus, der dem Begünstigten und dem Anbieter übermittelt wird.
- Sitzung 2 – Online-Plattform RNTAA
In der zweiten Sitzung wird die letzte Phase vollständig über die RNTAA-Plattform (Nationales Register für Assistive und Zugangstechnologien) abgewickelt. Förderfähige Antragsteller erstellen ein persönliches Konto über ihre Identifikationsnummer. Die Validierung, Produktauswahl und Ausgabe des E-Vouchers erfolgen digital mit einer Frist von 30 Tagen, einmal verlängerbar.
- Konformität, Überwachung und Überprüfung
Alle Unterlagen müssen vollständig, gültig und gemäß der Methodik korrekt ausgefüllt sein. Die ausgewählten Produkte müssen in der offiziellen Liste der Assistenztechnologien der ANPDPD enthalten sein.
Das Projekt hat das Ziel, die Situation von 4.307 Menschen mit Behinderungen zu verbessern, überprüft sechs Monate nach Erhalt der Technologie. Die Begünstigten verpflichten sich, das Produkt mindestens drei Jahre lang zu nutzen und es nicht zu veräußern.
Die Methodik kann auf Grundlage der Ergebnisse und Rückmeldungen überarbeitet werden, um die Mittelverteilung zu optimieren und die Bedürfnisse der Betroffenen besser zu erfüllen.
