KULTURGUTSCHEINE steigen ab Oktober 2025 auf 240 Lei monatlich und 470 Lei gelegentlich

Ab Oktober 2025 erhöhen sich die Kulturgutscheine gemäß der Verordnung Nr. 3246/2025. Laut dieser Regelung beträgt der maximale monatliche Wert der Kulturgutscheine für das zweite Halbjahr 2025 240 Lei, während der gelegentliche Höchstwert, der für kulturelle Veranstaltungen gewährt wird, 470 Lei beträgt.

Die neuen Höchstbeträge gelten ab Oktober 2025 und bleiben auch im Februar und März 2026 gültig – den ersten beiden Monaten des ersten Halbjahres des kommenden Jahres. Die Erhöhung ist durch das Gesetz Nr. 165/2018 und den Regierungsbeschluss Nr. 1045/2018 geregelt, die den allgemeinen Rahmen für Wertgutscheine festlegen.

Kulturgutscheine können monatlich oder gelegentlich gewährt werden – je nach Entscheidung des Arbeitgebers. Sie können für den Kauf kultureller Güter und Dienstleistungen verwendet werden, wie z. B. Eintrittskarten für Theater, Konzerte, Filmvorführungen, Museen, Ausstellungen, Bücher, Schulbücher, Musikalben oder den Zugang zu Themenparks. Die Gutscheine sind 12 Monate ab dem Aufladezeitpunkt gültig und dürfen nur im Netzwerk autorisierter Partnerhändler verwendet werden.

Aus steuerlicher Sicht stellen Kulturgutscheine einen freiwilligen, aber attraktiven geldwerten Vorteil dar. Sie sind von Sozialabgaben befreit und unterliegen nur der Einkommensteuer, was sie zu einer kosteneffizienten Option für Arbeitgeber macht, die ihr Leistungspaket erweitern möchten.

Für die Ausgabe dieser Wertgutscheine müssen Arbeitgeber mit einem autorisierten Aussteller zusammenarbeiten und die geltenden gesetzlichen Vorschriften einhalten. Es gibt keine Änderungen im rechtlichen Rahmen der Gewährung – lediglich die Höchstwerte wurden für monatliche und gelegentliche Zuteilungen angepasst.

Die Erhöhung erfolgt im Kontext steigender Kosten im Kulturbereich und soll den Zugang der Arbeitnehmer zu kulturellen Gütern und Dienstleistungen erleichtern. Es wird empfohlen, dass HR- und Lohnbuchhaltungsabteilungen ihre internen Richtlinien zu Nebenleistungen aktualisieren und die Veröffentlichung zukünftiger Verordnungen verfolgen, um die neuen Grenzen rechtzeitig umzusetzen.