Seit dem 30. September 2025 gilt die neue Verordnung Nr. 2229/2025 der ANAF, die es Empfängern ermöglicht, die Steuerbehörden zu benachrichtigen, wenn Lieferanten Rechnungen nicht fristgerecht im RO e-Factura-System einreichen – insbesondere bei Zahlungen zum Zeitpunkt der Lieferung oder Dienstleistung.
Mithilfe des elektronischen Formulars 800 können Empfänger die Verspätung melden. Nach Eingang der Meldung sendet ANAF eine Nachricht an den Lieferanten über das virtuelle private System (SPV) und trägt ihn in ein spezielles Register ein. Der Lieferant muss die Rechnung spätestens am nächsten Tag übermitteln und den Upload-Index im e-Factura-System aktualisieren.
Dieses Verfahren stärkt die steuerliche Disziplin und legt klare Verantwortlichkeiten für alle Beteiligten fest. Eine verspätete Rechnungsübermittlung kann eine automatische steuerliche Risikoanalyse für den Lieferanten zur Folge haben.