Medizinische Abonnements und freiwillige Krankenversicherung – Steuerliche Behandlung und Buchung

Ein rumänisches Unternehmen, XYZ SRL, beabsichtigt, seinen Mitarbeitern medizinische Abonnements sowie freiwillige Krankenversicherungen für Operationen, Krankenhausaufenthalte und Klinikbesuche bereitzustellen, wobei ein Teil der Kosten von den Arbeitnehmern getragen wird.

Gemäß Art. 76 (4^1) lit. f) des Steuergesetzbuchs stellen vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge zu freiwilligen Krankenversicherungen sowie medizinische Abonnements steuerfreie Vorteile dar, sofern sie den Monatsgrenzwert von 33 % des Grundgehalts und den Jahreshöchstbetrag von 400 EUR pro Person nicht überschreiten.

Personalkosten und gleichgestellte Aufwendungen sind nach Art. 25 (2) des Steuergesetzbuchs voll abzugsfähig, mit Ausnahme der ausdrücklich geregelten Fälle. Somit sind medizinische Leistungen für Mitarbeiter abzugsfähig, während jene für Familienangehörige als steuerpflichtige Vorteile gelten und der Einkommensteuer sowie den Sozialabgaben unterliegen.

Buchungssätze (Kurzfassung):

  • Eingangsrechnung medizinische Leistungen: 6458/4282 = 401
  • Erfassung des geldwerten Vorteils: 4282 = 7588
  • Gehalts- und Vorteilskosten: 641/6421 = 421
  • Einbehalt von Steuer und Beiträgen: 421 = 4315, 4316, 444
  • Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung: 646 = 436
  • Auszahlung Nettogehalt: 421 = 5311/5121

Fazit: medizinische Abonnements und freiwillige Krankenversicherungen für Mitarbeiter sind innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerfrei und vollständig abzugsfähig. Für Familienangehörige gelten sie hingegen als steuerpflichtige Vorteile.