Nationales Importsystem – Eine neue digitale Plattform für Zollverfahren

Seit dem 1. August 2025 hat die Rumänische Zollbehörde (AVR) das Nationale Importsystem (SNI) eingeführt – eine moderne IT-Plattform, die den Prozess der Zollanmeldung bei Einfuhren digitalisiert und vereinfacht.

Das neue System, geregelt durch AVR-Verordnung Nr. 2.478/2025, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 781 vom 21. August 2025, ersetzt die bisherigen Verfahren und schafft einen schnelleren, transparenteren und sichereren Rahmen für Importeure.

Wichtige Neuerungen für Importeure

  • Abgabe der Zollanmeldung (DVI):
    Die Zollanmeldungen werden elektronisch im SNI ausgefüllt und müssen eine lokale Referenznummer (LRN) enthalten. Die Einreichung erfolgt gesichert mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, und Nachweisdokumente können digital beigefügt werden.
  • Verarbeitungsphasen der DVI:
    Nach der Erstprüfung akzeptiert das Zollamt die Anmeldung und das System erstellt eine Hauptreferenznummer (MRN). Änderungen sind vor der Erteilung der Zollfreigabe möglich.
  • Zollkontrolle und Behandlung von Abweichungen:
    Auf Grundlage einer Risikoanalyse entscheidet das Zollamt über eine Dokumenten- oder Warenkontrolle. Ergebnisse reichen von vollständiger Konformität (Code A1), über die Korrektur kleiner Fehler (Code A4), bis hin zur endgültigen Ablehnung bei schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten (Code B1).
  • Zahlung und Zollfreigabe:
    Nach Abschluss der Kontrollen überprüft das System die Zahlung der Zölle und anderer Abgaben. Die Zollfreigabe wird nur nach erfolgter Zahlung erteilt.

Zusätzliche Verfahren und Sonderfälle

Das System ermöglicht vereinfachte Verfahren wie Vorabanmeldungen (vor Ankunft der Waren), vereinfachte Zollanmeldungen oder zentrale Zollabfertigung. Bei Nichtverfügbarkeit des SNI wird ein alternatives Notfallverfahren angewendet, um die Kontinuität der Abläufe sicherzustellen.

Darüber hinaus bringt die AVR-Verordnung Nr. 2.495/2025 Klarstellungen zu Zollkontingenten – Warenmengen, die mit reduzierten oder null Zollabgaben eingeführt werden können. Der Antrag erfolgt elektronisch über die DVI und gilt als gestellt, sobald die Anmeldung vom Zollamt akzeptiert wurde.