Überprüfung der Voraussetzungen für das Mikrounternehmen-Steuerregime im Jahr 2025 – Fallstudie

Ausgangssituation:
Im Jahr 2025 hat Person X folgende Konstellation:

  • Alleiniger Gesellschafter (100 %) einer Mikrogesellschaft, die ab dem 01.01.2025 wieder unter das Mikrounternehmen-Regime fällt;
  • 25 %-Beteiligung an einer anderen Mikrogesellschaft;
  • Inhaber eines PFA (Einzelunternehmen), das nach dem realen System besteuert wird.

Frage:
Darf X gleichzeitig Gesellschafter in zwei Mikrogesellschaften und Inhaber eines PFA sein, ohne gegen die Regeln des Steuerregimes für Mikrounternehmen zu verstoßen?

Lösung:

Laut Art. 47 des rumänischen Steuergesetzbuchs gelten folgende Voraussetzungen für Mikrounternehmen (Stand: 31.12.2024):

  • Umsatz unter 250.000 Euro (ab 2026: 100.000 Euro);
  • Kapital ausschließlich im Besitz von Privatpersonen;
  • Keine Auflösung oder Liquidation;
  • Mindestens ein Mitarbeiter;
  • Ein Gesellschafter mit mehr als 25 % darf nur ein Mikrounternehmen benennen;
  • Jahresabschlüsse fristgerecht eingereicht.

Fall X:

  • 100% Beteiligung an einer Mikrogesellschaft ⇒ Regime anwendbar;
  • 25% an einer zweiten Gesellschaft ⇒ erlaubt;
  • PFA im realen System ⇒ Einnahmen müssen mit einbezogen werden, um die Umsatzgrenze zu prüfen.

Umsatzgrenze und Kumulierung

Laut HG Nr. 1393/2024 sind die Einnahmen aus dem PFA mit den Umsätzen der Gesellschaft zu addieren.
Die Obergrenze liegt bei 500.000 Euro (rund 2.500.000 RON bei einem Kurs von 5 RON/EUR).

Wird diese Grenze überschritten, muss das Unternehmen ab dem zweiten Quartal zur Körperschaftssteuer übergehen.

Wichtige Hinweise:

  • Beteiligung >25 % nur bei einer Firma ⇒ zulässig;
  • PFA-Einnahmen werden laut Art. 68 berücksichtigt;
  • Einzubeziehen: Einnahmen aus Geschäftstätigkeit, Zinsen, Vermögensverkäufen usw.;
  • Nicht einzubeziehen: Kredite, Entschädigungen.