Verkauf eines alten Gebäudes mit dazugehörigem Grundstück – Umsatzsteuerliche Behandlung

Sachverhalt:
Ein Unternehmen beabsichtigt, ein Gebäude aus der Zeit vor 2007 zusammen mit dem zugehörigen Grundstück zu verkaufen. Das Gebäude wurde zweimal modernisiert, davon einmal wesentlich.

Rechtsrahmen:

Laut Art. 292 Abs. (2) lit. f) und Abs. (3) des rumänischen Steuergesetzbuchs ist die Lieferung von Bauwerken und Grundstücken umsatzsteuerfrei, außer:

  • bei Lieferung neuer Gebäude oder Gebäudeteile;
  • bei Lieferung baureifer Grundstücke.

Ein „neues Gebäude“ liegt auch vor, wenn:

  • es spätestens im Jahr nach der ersten Nutzung geliefert wird;
  • es wesentlich modernisiert wurde – Kosten mind. 50 % des Gebäudewerts (ohne Grundstück), laut Bewertung oder Buchhaltung.

Umsatzsteuerliche Behandlung:

  1. Gebäude und Grundstück bilden eine wirtschaftliche Einheit (eine Katasternummer)

Laut Methodiknormen:

  • a) Wenn Grundstück > Gebäude (wertmäßig) → Umsatzsteuer folgt dem Grundstück → bei baureifem Land: 19 % USt. Reverse-Charge-Verfahren möglich bei USt-registrierten Parteien.
  • b) Wenn Gebäude > Grundstück → folgt das Grundstück dem Gebäude → wenn das Gebäude als „alt“ gilt, ist die Lieferung umsatzsteuerfrei.

USt-Korrektur: Bei Modernisierungskosten über 20 % → Anpassung erforderlich, außer, es wird die Option zur Besteuerung der Lieferung gezogen (Meldung beim Finanzamt).

  • c) Wenn Werte gleich → Entscheidung nach der größeren Fläche: größerer Gebäudeteil → Gebäude-Regime; größeres Grundstück → Grundstück-Regime.
  1. Gebäude und Grundstück bilden keine wirtschaftliche Einheit
  • Grundstück: 19 % USt, wenn baureif;
  • Gebäude: je nach Status – steuerfrei (alt) oder steuerpflichtig (neu, nach wesentlicher Modernisierung).