Zugangs-und Interventionswege in Notfällen: Gesetzliche Pflichten zum Brandschutz

In jedem Unternehmen oder jeder Einrichtung beginnt der Brandschutz mit der Sicherstellung von Zugangs- und Interventionswegen. Obwohl sie in der operativen Planung oft vernachlässigt werden, spielen diese Bereiche eine entscheidende Rolle für die sichere Durchführung der Tätigkeiten und für die Wirksamkeit der Notfallmaßnahmen. Laut Gesetz Nr. 307/2006 über den Brandschutz und der Verordnung des Innenministeriums Nr. 166/2010 haben Arbeitgeber klare Pflichten in diesem Zusammenhang.

Zugang für Einsatzkräfte muss jederzeit gewährleistet sein

Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Eingänge, Zufahrtswege und Rangierflächen für Feuerwehr und andere Einsatzkräfte jederzeit befahrbar sind – unabhängig von der Jahreszeit. Diese Flächen müssen in gutem Zustand gehalten, von Hindernissen befreit und ordnungsgemäß gekennzeichnet sein, damit im Ernstfall keine Hindernisse eine schnelle Reaktion behindern.

Alle Grabungen oder temporären Arbeiten, die Zugänge beeinträchtigen, müssen gesichert und gekennzeichnet werden. Gegebenenfalls sind gut befestigte Umleitungen und provisorische Übergänge einzurichten.

Kritische Elemente müssen zugänglich bleiben

Es ist untersagt, den Zugang zu blockieren zu:

  • Innen- und Außenhydranten;
  • Feuerlöschern und Brandschutztafeln;
  • Steuergeräten für Rauchabzüge, Brandschutztüren und Lüftungsklappen;
  • Stromverteilern und Notstromversorgungen.

Im Brandfall kann der schnelle Zugang zu diesen Einrichtungen über den Erfolg oder Misserfolg der Intervention entscheiden.

Pflicht zur Unterweisung der Mitarbeiter

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Mitarbeiter zu unterweisen zu:

  • Evakuierungsplänen;
  • Maßnahmen im Brandfall;
  • Teilnahme an Übungen und taktischen Einsatzproben gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

Die Unterweisung muss bei Einstellung, Arbeitsplatzwechsel und regelmäßig wiederholt erfolgen. Die Teilnahme ist verpflichtend.

Folgen bei Nichteinhaltung

Die Vernachlässigung der Instandhaltung von Zugangswegen oder der Mitarbeiterschulung kann schwerwiegende Folgen haben:

  • Geldstrafen durch die Feuerwehrbehörde (ISU) bei Kontrollen;
  • Verzögerungen bei der Notfallintervention mit potenziellen Lebensgefahren;
  • Strafrechtliche Verantwortung bei schweren Vorfällen.

Fazit

Zugangs- und Interventionswege sind keine bloßen Funktionsflächen – sie gehören zur sicherheitsrelevanten Infrastruktur jeder Organisation. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, diese Wege jederzeit zugänglich und funktional zu halten und sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die geltenden Verfahren kennen und befolgen.