E-Factura wird ab dem 1. Juli 2025 für NGOs, Religionsgemeinschaften und Einzelbauern verpflichtend

Ab dem 1. Juli 2025 sind rumänische NGOs, religiöse Einrichtungen und Einzelbauern verpflichtet, das nationale elektronische Rechnungssystem RO e-Factura zu nutzen. Die Übergangsregelung gemäß Notverordnung Nr. 69/2024 endet mit dem 30. Juni 2025.

Wer war vorübergehend befreit?

Für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 sind folgende Gruppen von der Nutzungspflicht des e-Factura-Systems befreit:

  • Vereine und Stiftungen, gegründet gemäß Regierungsverordnung 26/2000, gemeinnützige Organisationen, politische Parteien und Religionsgemeinschaften, sofern sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
  • Einzelbauern, die das besondere Mehrwertsteuerregime gemäß Art. 315^1 des rumänischen Steuergesetzbuches anwenden.
  • Kulturelle Institute oder Zentren anderer Staaten, die auf Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen in Rumänien tätig sind.

Was passiert nach dem 30. Juni 2025?

Ab diesem Datum müssen alle genannten Gruppen im verpflichtenden RO e-Factura-Register eingetragen sein und Rechnungen ausschließlich über das nationale e-Factura-System ausstellen. Die Registrierung muss innerhalb von drei Arbeitstagen nach Antragstellung erfolgen, insbesondere wenn nach dem 30. Juni 2025 wirtschaftliche Tätigkeiten aufgenommen werden.

Bis dahin können diese Gruppen freiwillig am System teilnehmen, müssen sich dann jedoch im freiwilligen e-Factura-Register eintragen lassen – wirksam ab dem Folgemonat der Wahl.