Praktische Situation:
Ein Unternehmen kauft ein Auto von seinem Alleingesellschafter, der auch der Geschäftsführer des Unternehmens ist. In dieser Situation ist es wichtig, die steuerlichen und buchhalterischen Auswirkungen sowohl für das Unternehmen als auch für die Einzelperson zu analysieren.
- Erforderliche Belege
Gemäß Art. 6 des Buchhaltungsgesetzes Nr. 82/1991 muss jede wirtschaftlich-finanzielle Transaktion in einem Beleg festgehalten werden, der die Realität der Transaktion bescheinigt. Bei Käufen von Privatpersonen wird der Kaufbeleg (Code 14-4-13) auf der Grundlage des OMFP 2634/2015 erstellt, der dazu dient:
- Erfassung der gekauften Waren;
- der Begründung der gezahlten oder abgerechneten Beträge;
- die Verbuchung in der Buchhaltung.
Außerdem ist eine eidesstattliche Erklärung der Person erforderlich, in der bestätigt wird, dass das Fahrzeug aus dem Privatvermögen stammt und nicht zum Weiterverkauf erworben wurde. Eine Kopie des Kaufbelegs sollte beigefügt werden.
- Mehrwertsteuerliche Behandlung
Gemäß Punkt 4 Abs. (4) der methodischen Normen für die Anwendung von Art. 269 des Steuergesetzbuchs fällt der Verkauf von Privatwaren durch eine natürliche Person (einschließlich von Kraftfahrzeugen für persönliche Zwecke) nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer. (4) der methodischen Normen für die Anwendung von Art. 269 des Steuergesetzbuchs unterliegt der Verkauf von persönlichen Gegenständen durch eine Privatperson (einschließlich privat genutzter Kraftfahrzeuge) nicht der Mehrwertsteuer.
Das kaufende Unternehmen ist jedoch verpflichtet, den Kauf zu deklarieren:
- Erklärung 300 – in Zeile 30;
- Erklärung 394 – Abschnitt D, unter Verwendung der nationalen Steuernummer oder der Identifikationsangaben des Verkäufers.
- Zahlungsweise
Nach dem Gesetz Nr. 70/2015 sind Barzahlungen zwischen juristischen und natürlichen Personen bis zu 10.000 Lei/Tag/Person zulässig. Der diesen Höchstbetrag übersteigende Betrag muss per Banküberweisung gezahlt werden.
- Der Verkaufspreis und das Beteiligungsverhältnis
Da es sich um eine Transaktion zwischen verbundenen Personen handelt (der Anteilseigner hat die Kontrolle über das Unternehmen – Art. 7, Punkt 26 der Steuergesetzgebung), ist es wichtig, dass der Verkaufspreis dem Marktwert entspricht.
Dies kann begründet werden durch:
- Vergleichbare Verkaufsankündigungen;
- Wertgutachten;
- Gutachten von Kfz-Werkstätten oder technischen Sachverständigen.
Die Steuerbehörden können den Transaktionswert gemäß Artikel 11 der Steuergesetzgebung berichtigen, wenn festgestellt wird, dass der in Rechnung gestellte Preis nicht dem Marktwert entspricht.
- Buchungseintrag
Sobald die Transaktion abgeschlossen und das Auto in der Buchhaltung verbucht ist, wird das Unternehmen einen Eintrag vornehmen:
- Kauf des Autos:
2133 Transportmittel = 462 Verschiedene Gläubiger
- Zahlung an die Person:
462 Verschiedene Gläubiger = 5311 Haus in Lei / 5121 Bankkonten
Das Auto wird in die Datei für Anlagevermögen eingetragen, gefolgt von der Meldung an die Direktion für lokale Steuern und Gebühren zur Festsetzung der Kfz-Steuer (gemäß Art. 468 des Steuergesetzes).
- Abschreibung des Fahrzeugs
Der in den Kauf investierte Betrag wird durch die Abschreibung wiedergewonnen. Der Aufwand wird monatlich verbucht:
6811 Betriebskosten im Zusammenhang mit der Abschreibung von Transportmitteln = 2813 Abschreibung von Transportmitteln
Gemäß Artikel 28 des Steuergesetzbuches ist die Abschreibung für Autos der Kategorie M1 (bis zu 9 Sitze) bis zu einer Grenze von 1.500 Lei/Monat steuerlich absetzbar. Beträge, die diese Grenze überschreiten, werden zu nicht abzugsfähigen Ausgaben.
Die Abschreibungsdauer wird auf der Grundlage der verbleibenden wirtschaftlichen Nutzungsdauer, auf der Grundlage des Katalogs der Anlagegüter (HG 2139/2004) oder einer internen oder externen Bewertung bestimmt.
- Pflichten des Partners – natürliche Person
Wenn das verkaufte Auto aus dem Privatvermögen stammt, ist das erzielte Einkommen nicht steuerpflichtig und muss der ANAF nicht gemeldet werden. Sie fallen nicht unter die in Artikel 61 des Steuergesetzbuchs vorgesehenen Kategorien von steuerpflichtigen Einkünften.
Schlussfolgerung
Der Kauf eines Autos vom Alleingesellschafter ist ein möglicher Vorgang, der jedoch sorgfältig dokumentiert und bewertet werden muss, um den steuerlichen und buchhalterischen Vorschriften zu entsprechen. Er erfordert eine klare Begründung des Preises, eine korrekte Verbuchung in der Buchhaltung und die Einhaltung der Zahlungsobergrenzen. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass das Auto für geschäftliche Zwecke genutzt wird, um die Abschreibung absetzen zu können.