Ab dem Jahr 2025 ändert sich die Art der Finanzberichterstattung für gemeinnützige Organisationen in Rumänien erheblich. NGOs, die von umgeleiteten Steuerbeträgen – entweder von Privatpersonen oder Unternehmen – profitiert haben, finden die Kassenstandserklärung direkt in das elektronische Formular der Jahresabschlüsse integriert.
Diese Dokumente müssen bis zum 30. April 2025 gleichzeitig an die ANAF übermittelt werden, zusammen mit einer einzigen Empfangsbestätigung.
Wir erinnern daran, dass gemäß der Verordnung des Finanzministeriums Nr. 255/2025 (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 135/14.02.2025) juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die Beträge gemäß Art. 34 Abs. (3^1) des neu veröffentlichten Buchhaltungsgesetzes Nr. 82/1991 erhalten haben, diese Erklärung erstellen müssen.
Die Kassenstandserklärung muss von den zur Erstellung des Jahresabschlusses befugten Personen sowie vom gesetzlichen Vertreter der Organisation – dem Administrator oder der für die Verwaltung verantwortlichen Person – unterzeichnet werden.
Laut OMF 255/2025 ist die Erklärung zusammen mit den Jahresabschlüssen unter Verwendung der kostenlosen Assistenzsoftware, die vom Finanzministerium auf der Website der ANAF bereitgestellt wird, einzureichen.
Während die Kassenstandserklärung bisher separat ausgefüllt und eingereicht werden musste, wird sie ab 2025 integraler Bestandteil des elektronischen Jahresberichtsformulars – entweder S1014 oder S1015, je nach Art der Organisation.
Das aktualisierte Formular enthält auf der ersten Seite zwei spezielle Felder für NGOs. Durch Ankreuzen eines dieser Felder wird automatisch der entsprechende Abschnitt der Kassenstandserklärung (F26) generiert, der dem Jahresabschluss beigefügt wird und ein einziges Paket an Dokumenten bildet, das online übermittelt wird.
Diese Integration beantwortet den Bedarf an Klarheit und Effizienz, der von Praktikern im Vorjahr geäußert wurde, als das Assistenzprogramm keine gleichzeitige Einreichung erlaubte und separate Empfangsbestätigungen Unsicherheit hinsichtlich der Konformität verursachten.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass sich die Kassenstandserklärung je nach Höhe der von den NGOs erhaltenen Beträge unterscheidet:
- Vereinfachtes Modell (Anhang 2): für NGOs, die bis zu 100.000 Lei in einem Jahr erhalten haben;
- Detailliertes Modell (Anhang 1): für NGOs, die mehr als 100.000 Lei erhalten haben.
Diese Berichtspflicht gilt für alle gemeinnützigen Organisationen, die direkte oder indirekte Mittel aus dem Staatshaushalt erhalten haben, einschließlich durch den Steuerumleitungsmechanismus.