Verbraucherpreisindex für die Aktualisierung der Vorauszahlungen

Der Verbraucherpreisindex für die Abzinsung der Körperschaftssteuervorauszahlungen wurde für das Jahr 2025 auf 104,4% festgesetzt

Das Finanzministerium hat im Amtsblatt Nr. 113 vom 7. Februar 2025 die Verordnung Nr. 151/2025 veröffentlicht, in der der Verbraucherpreisindex für die Aktualisierung der Vorauszahlungen auf die jährliche Körperschaftssteuer festgelegt wird.

Für das Steuerjahr 2025 beträgt dieser Index 104,4 % und ist damit niedriger als im Vorjahr, als er auf 106 % festgesetzt wurde.

Wer ist zur Zahlung von Körperschaftssteuervorauszahlungen verpflichtet?

Gemäß Artikel 41 des Steuergesetzbuchs sind die folgenden Kategorien von Steuerpflichtigen verpflichtet, die jährliche Körperschaftsteuer mit vierteljährlichen Vorauszahlungen zu erklären und zu zahlen

 

Kreditinstitute, die die Jahressteuer bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der 101 Steuererklärung, d. h. bis zum 25. Juni 2025, entrichten müssen

Sonstige Steuerpflichtige mit Sonderregelung

Unternehmen, die für dieses System optieren

 

Wie werden die Vorauszahlungen berechnet?

🔹 Unternehmen, die sich für dieses System entscheiden, legen die Vorauszahlungen als ein Viertel der im Vorjahr geschuldeten Steuer fest.

🔹 Diese Steuer ist die auf dem Formular 101 angegebene Steuer und wird anhand des vom Finanzministerium festgelegten Verbraucherpreisindexes aktualisiert.

🔹 Die Frist für die Vorauszahlung ist der 25. des Monats, der auf das jeweilige Quartal folgt, mit Ausnahme des vierten Quartals, in dem die Zahlung bis zum 25. Dezember fällig ist.

Welche Auswirkungen hat der Rückgang des Verbraucherpreisindexes?

Der Rückgang des Indexes von 106 % auf 104,4 % bedeutet, dass Unternehmen, die dieses System nutzen, im Vergleich zum Vorjahr geringere Vorauszahlungen leisten müssen, was sich auf den Cashflow und die Steuerstrategie der Steuerzahler auswirken kann.

Für weitere Informationen und Klarstellungen wird den Steuerzahlern empfohlen, die Abgabenordnung zu konsultieren und die Website des Finanzministeriums zu besuchen.