Sicherheit am Arbeitsplatz ist kein Privileg, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, die jeder Arbeitgeber erfüllen muss. In Rumänien wird der Rechtsrahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (SSM) durch das Gesetz Nr. 319/2006 geregelt, das auch als Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bekannt ist. Es legt die Verantwortung des Arbeitgebers beim Schutz der Arbeitnehmer vor berufsbedingten Risiken klar fest und schreibt spezifische Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vor.
Die Pflichten des Arbeitgebers nach dem Arbeitsschutzgesetz
Gemäß Artikel 6 des Gesetzes 319/2006 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu treffen. Dies schließt ein:
- Gefährdungsbeurteilung: Identifizierung und Analyse von Gefahren am Arbeitsplatz, einschließlich berufsspezifischer Risiken.
- Beseitigung oder Verringerung von Risiken: Umsetzung technischer und organisatorischer Lösungen zur Vermeidung von Unfällen und Berufskrankheiten.
- Schulung und Unterweisung der Arbeitnehmer: Jeder Arbeitnehmer muss über die Risiken, denen er ausgesetzt ist, und die Schutzmaßnahmen informiert und unterwiesen werden.
- Bereitstellung von Schutzausrüstungen: Der Arbeitgeber ist für die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen verantwortlich, die für jede Art von Tätigkeit geeignet sind.
- Organisation von Erste-Hilfe-, Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsdiensten: Aufstellung eines Notfallplans und angemessene Ausstattung des Arbeitsplatzes mit der erforderlichen Ausrüstung.
- Überwachung der Gesundheit der Arbeitnehmer: Regelmäßige medizinische Untersuchungen der Arbeitnehmer, die berufsbedingten Risiken ausgesetzt sind.
Folgen der Nichteinhaltung dieser rechtlichen Verpflichtungen:
Die Nichtbeachtung von Arbeitsschutzmaßnahmen kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer schwerwiegende Folgen haben.
- Bußgelder und Verwaltungsstrafen: Gemäß Artikel 39 des Gesetzes 319/2006 kann die Nichteinhaltung der Pflichten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit Bußgeldern von bis zu 000 Lei für jeden Verstoß geahndet werden.
- Aussetzung der Tätigkeit des Unternehmens: In schwerwiegenden Fällen können die Arbeitsinspektoren die Aussetzung der Tätigkeit anordnen, bis die festgestellten Probleme behoben sind.
- Strafrechtliche Haftung: Wenn die Fahrlässigkeit des Arbeitgebers zu schweren Arbeitsunfällen oder zum Verlust von Menschenleben führt, kann er wegen schuldhafter Körperverletzung oder Totschlag strafrechtlich verfolgt werden, was mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird.
Sicherheit der Mitarbeiter ist eine Investition, keine Ausgabe
Neben den gesetzlichen Verpflichtungen bringt die Einhaltung der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für jedes Unternehmen erhebliche Vorteile mit sich:
- Verringerung der Zahl der Unfälle und der Krankheitsausfälle.
- Steigerung der Produktivität durch Aufrechterhaltung einer sicheren und organisierten Arbeitsumgebung.
- Verbesserung des Unternehmensimages und Vermeidung kostspieliger Rechtsstreitigkeiten.
Die Arbeitgeber müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sicherheit am Arbeitsplatz keine Option ist, sondern eine rechtliche und moralische Verpflichtung. Die Umsetzung angemessener Schutzmaßnahmen gewährleistet nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, sondern trägt auch zum langfristigen Erfolg des Unternehmens bei.