P.F. X
Geprüfter Zeitraum: 01.01.2022 – 31.12.2023.
Wichtigste Feststellungen der Steuerprüfungsstellen:
Auf der Grundlage der Überprüfung und Analyse der vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen, der Informationserklärungen (Erklärung 208) über die Steuer aus der Übertragung von Immobilien aus dem Privatvermögen, die von den Notaren bei der territorialen Steuerbehörde eingereicht wurden, wurde festgestellt, dass P.F. X Immobiliengeschäfte getätigt hat, die aus dem Verkauf von Grundstücken innerhalb von Gebäuden bestehen, also Geschäfte, die der Mehrwertsteuerregelung unterliegen.
So stellten die Steuerprüfungsstellen fest, dass der geprüfte Steuerpflichtige im Februar 2022 die in Artikel 310 des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung in seiner geänderten und ergänzten Fassung vorgesehene Freigrenze von 88.500 EUR (d.h. 300.000 RON) überschritten hatte und verpflichtet war, die Registrierung als Steuerpflichtiger für Mehrwertsteuerzwecke zu beantragen.
Nach diesem Datum führte P.F. X eine Reihe von 10 Immobiliengeschäften durch, ohne die Mehrwertsteuer zu berechnen, zu erklären und abzuführen, wie es das Gesetz Nr. 227/2015 über die Steuergesetzgebung in der geänderten und ergänzten Fassung vorsieht, und war somit verpflichtet, die Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei einzuziehen.
Als Ergebnis der Steuerprüfung stellten die Kontrollorgane eine zusätzliche Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei fest.