Laut einem kürzlich in der Transparenz der Entscheidungsfindung veröffentlichten Entwurf eines Erlasses des Finanzministeriums (MF) werden Änderungen und Ergänzungen zum OMF Nr. 3044/2024 vorgeschlagen, der das Verfahren für die Erstattung der Mehrwertsteuer auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen durch gemeinnützige Einrichtungen und hundertprozentige Gesellschaften regelt. Diese Änderungen zielen auf eine Angleichung an die in der Steuergesetzgebung vorgesehenen Mehrwertsteuerbefreiungen gemäß Artikel 294 Abs. (5) Buchst. a) Abs. (5), Buchst. a) – b¹).
Mehrwertsteuerbefreiung für gemeinnützige Einrichtungen
Mit dem Gesetz Nr. 88/2023 wurde Artikel 294 des Steuergesetzbuches geändert und eine Mehrwertsteuerbefreiung mit Recht auf Vorsteuerabzug für bestimmte Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen eingeführt:
Gemeinnützige Einrichtungen, die in das von der ANAF geführte öffentliche Register eingetragen sind, wenn die Käufe für ihre eigenen Krankenhauseinheiten oder für das staatliche öffentliche Netz bestimmt sind.
In der Folge wurde diese Mehrwertsteuerbefreiung durch die OUG Nr. 31/2024 auch auf Käufe von Unternehmen ausgedehnt, die sich vollständig im Besitz von gemeinnützigen Einrichtungen befinden, sofern der Bestimmungsort der Käufe derselbe ist.
Verfahren zur Zurückerstattung der Mehrwertsteuer
Das für diese Einrichtungen und Unternehmen geltende Verfahren wurde mit dem OMF Nr. 3044/2024 genehmigt. Spätere Änderungen wurden jedoch eingeführt durch:
Gesetz Nr. 204/2024, mit dem Folgendes eingeführt wurde:
Neue Bedingungen für die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung für Unternehmen im Besitz von gemeinnützigen Einrichtungen.
Möglichkeit der Mehrwertsteuerrückerstattung auch für Umsätze, die vor Inkrafttreten des Gesetzes mehrwertsteuerpflichtig wurden.
Bedingungen für die Erstattung der Steuer.
Gesetz Nr. 313/2024, mit dem der Kreis der Begünstigten des Mehrwertsteuererstattungsverfahrens für Umsätze, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 204/2024 getätigt wurden, auf gemeinnützige Unternehmen ausgedehnt wurde, die in das von der ANAF geführte öffentliche Register eingetragen sind. Außerdem wurden die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit angepasst.
Auswirkungen der Änderungen
Diese Änderungen gewährleisten die steuerliche Gleichbehandlung von gemeinnützigen Einrichtungen und den ihnen gehörenden Unternehmen, indem sie die Unterschiede bei der Mehrwertsteuererstattung beseitigen. Außerdem erleichtern die neuen Vorschriften die Rückforderung der Mehrwertsteuer für frühere Umsätze, indem sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme klarstellen und die steuerlichen Vorteile erweitern.
Es ist wichtig, dass die betroffenen Einrichtungen die Verordnungen ständig überwachen und sicherstellen, dass sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Erstattung der Mehrwertsteuer nach den neuen Bestimmungen erfüllen.