Gemäß der OUG Nr. 156/2024, die im Amtsblatt Nr. 1334 vom 31. Dezember 2024 veröffentlicht wurde, wurde die Steuer auf Dividendeneinkünfte von 8 % auf 10 % erhöht, beginnend mit den nach dem 1. Januar 2025 ausgeschütteten Dividenden. Für Dividenden, die im Jahr 2024 ausgeschüttet werden, bleibt der Steuersatz also bei 8%, auch wenn die tatsächliche Auszahlung im Jahr 2025 erfolgt.
Diese Änderung ist in der OUG 156/2024 (Art. LXIV Absätze 1, 9, 15 und Art. LXV) vorgesehen, mit der mehrere steuerliche Maßnahmen eingeführt werden. Die Erhöhung um 10 % gilt nur für Dividenden, die nach dem 1. Januar 2025 ausgeschüttet werden, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Dagegen werden Dividenden, die vor diesem Datum ausgeschüttet, aber noch nicht ausgezahlt wurden (oder sogar erst im Jahr 2024 ausgezahlt werden), weiterhin mit 8 % besteuert.
Nach dem Steuergesetzbuch müssen Dividenden, die im Jahr 2024 an natürliche oder juristische Personen ausgeschüttet werden, wenn sie nicht bis zum 31. Dezember 2024 ausgezahlt werden, bis zum 27. Januar 2025 versteuert, erklärt und ausgezahlt werden. Für Zwischendividenden, die im Jahr 2024 ausgeschüttet werden, bleibt der Steuersatz somit unverändert bei 8 %.
Das Steuergesetzbuch legt fest, dass die Verpflichtung zur Berechnung und zum Einbehalt der Steuer auf Dividendeneinkünfte den juristischen Personen obliegt, die die Zahlung vornehmen. Die Frist für die Zahlung der Steuer ist der 25. Tag des Monats nach der Zahlung. Werden die ausgeschütteten Dividenden nicht bis zum Ende des Jahres der Ausschüttung gezahlt, muss die entsprechende Steuer bis zum 25. Januar des Folgejahres entrichtet werden.
Wichtig ist, dass das OUG 156/2024 festlegt, dass Zwischendividenden, die im Jahr 2024 ausgeschüttet werden, zu Beginn der Regularisierung im Jahr 2025 nicht neu berechnet werden und dass der auf sie anwendbare Steuersatz bei 8 % bleibt. Dieselbe Regel gilt auch für Dividenden, die von einer juristischen Person an eine andere juristische Person ausgeschüttet werden, gemäß Artikel 43 des Steuergesetzbuchs.
So ist eine rumänische juristische Person, die Dividenden an eine andere juristische Person ausschüttet, verpflichtet, die Steuer auf die Dividenden bis zum 25. des Monats nach der Auszahlung einzubehalten, zu erklären und abzuführen. Im Falle von Dividenden, die ausgeschüttet, aber nicht bis zum Ende des Jahres der Ausschüttung gezahlt wurden, muss die entsprechende Steuer bis zum 25. Januar des Folgejahres entrichtet werden.