Steuerkontrollen bei S.C. X S.R.L., deren Tätigkeitsgegenstand die „Erzeugung von Elektrizität“ ist

S.C. X S.R.L., deren Tätigkeitsgegenstand „Erzeugung von Elektrizität“ ist, CAEN-Code 3511.

Geprüfter Zeitraum: 01.09.2023 – 31.05.2024, Mehrwertsteuer.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

Als Ergebnis der durchgeführten Kontrollen stellten die Steuerprüfungsstellen fest, dass das geprüfte Unternehmen die abgezogene Mehrwertsteuer um den Betrag von x Lei vermindert hat, der den Teil der TNA darstellt, der sich auf die Rechnung Nr. –/2015 vom 11.11.2015 bezieht, die von dem Lieferanten S.C. T aus dem Mitgliedstaat X mit einem ständigen Geschäftssitz im Kreis X ausgestellt wurde und die im Einkaufsbuch für den Monat März 2024 eingetragen wurde.

Die Mehrwertsteuer auf diese Rechnung wurde ebenfalls beantragt und durch Steuerbescheid mit der Begründung abgelehnt, dass X S.R.L. den Wert der vom Lieferanten T im Mitgliedstaat X ausgestellten Rechnungen nicht bezahlt hatte – das Recht auf Vorsteuerabzug wurde also bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen aufgeschoben.

Da das geprüfte Unternehmen das System der MwSt. gegen Quittung anwendet und keine Belege für die vollständige Zahlung der Beträge an den Lieferanten oder der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit dem Antrag auf MwSt.-Erstattung vorgelegt hat, gewährten die Steuerprüfungsstellen kein Recht auf Vorsteuerabzug in Höhe von x Lei.

Quelle: ANAF