S.C. X S.R.L. hat als Tätigkeitsgegenstand „Kauf und Verkauf von eigenen Immobilien“, CAEN-Code 6810.
Geprüfter Zeitraum:
- 12.2023 – 31.03.2024 – Mehrwertsteuer;
- 10.2023 – 31.12.2023 – Gewinnsteuer .
Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:
S.C. X S.R.L. hat zu Unrecht die Rechnung Nr. –/29.12.2023 storniert, die in Wirklichkeit ausgeführte Bauarbeiten darstellte und auf dem Konto 704 „Einnahmen aus Dienstleistungen“ verbucht wurde, weshalb die Steuerprüfungsorgane zusätzlich die erhobene Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei feststellten.
Außerdem hat der Steuerpflichtige im Dezember 2023 in der Einkommenssteuererklärung für 2023, Formularcode D101, nicht abzugsfähige Ausgaben in Höhe von insgesamt x RON erklärt, von denen x Lei, die unter der Kategorie „Sonstige nicht abzugsfähige Ausgaben“ hervorgehoben sind und die die Regulierungen der auf den Konten 409 und 411 verbuchten Operationen darstellen, zum 31.10.2023 ausgeglichen sind.
Für die nicht abzugsfähigen Ausgaben in Höhe von x Lei, die von S.C. X S.R.L. verbucht wurden und die gezahlte Vorschüsse darstellten, für die Vorschussrechnungen für nicht gelieferte bewegliche Güter/nicht in Anspruch genommene Dienstleistungen verbucht wurden, wobei die Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei abgezogen wurde, haben die Steuerprüfungsbehörden eine Berichtigung der Mehrwertsteuer vorgenommen.
Die Steuerprüfungsorgane berechneten den steuerpflichtigen Gewinn für das Jahr 2023 neu, ausgehend von der Überprüfung der vom Steuerpflichtigen durchgeführten Rückgängigmachungsoperationen bei den Betriebseinnahmen, die eine Verringerung des Umsatzes des Kontos 704 „Erträge aus erbrachten Dienstleistungen“ im Dezember 2023 zur Folge hatten, Operationen, die nicht mit Dokumenten begründet wurden, und ermittelten einen zusätzlichen steuerpflichtigen Gewinn in Höhe von x Lei und eine zusätzliche Gewinnsteuer in Höhe von x Lei.
Quelle: ANAF