Steuerkontrollen bei einzelnen Steuerpflichtigen (2)

P.F. X

Der geprüfte Zeitraum war: 01.01.2019 – 31.12.2023.

Wichtigste Feststellungen der Steuerprüfungsstellen:

Die Überprüfung der vom Steuerpflichtigen während des Prüfungszeitraums getätigten Transaktionen und erzielten Einkünfte ergab, dass die natürliche Person X während des Prüfungszeitraums selbständig und steuerpflichtig war und Einkünfte aus Transaktionen mit virtuellen Währungen erzielte, die über persönliche Bankkonten vereinnahmt wurden.

P.F. X war verpflichtet, für die durchgeführten Transaktionen und die erzielten Einkünfte alle Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus seinem Status als Steuerpflichtiger ergeben, der Einkünfte aus der von ihm ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit erzielt.

So wurde festgestellt, dass P.F. X keine Finanzbuchhaltungsunterlagen erstellt hat, sich nicht als Steuerpflichtiger für die Erklärung der ausgeübten Tätigkeit registriert hat und der zuständigen Steuerbehörde keine Erklärungen über die im Zeitraum 01.01.2019 – 31.12.2020 erzielten Einkünfte vorgelegt hat.

Der Steuerzahler P.F. X hat keine Belege für die Ausgaben für den Kauf von Kryptowährungen vorgelegt, d.h. für die Ausgaben im Zusammenhang mit den Einkünften aus Transaktionen mit Kryptowährungseinheiten in den Jahren 2019 und 2020.

Als Ergebnis der Steuerprüfung wurden zusätzliche Steuerschulden in Höhe von x Lei festgestellt, die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Einkommensteuer: x Lei;
  • Beitrag zur sozialen Krankenversicherung: x Lei.

 

Quelle: ANAF