Steuerprüfung des Steuerpflichtigen, juristische Person, Tätigkeitsgegenstand: „Einzelhandel in nicht spezialisierten Geschäften, mit überwiegendem Verkauf von Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren“

Gegenstand der Tätigkeit von S.C. X S.R.L. ist der „Einzelhandel in nicht spezialisierten Geschäften, mit überwiegendem Verkauf von Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren“, CAEN-Code 4711.

Geprüfter Zeitraum:

  • 01.2018 – 30.09.2023 für die Körperschaftssteuer;
  • 01.2018 – 29.02.2024 für die Mehrwertsteuer;
  • 01.2018 – 29.02.2024 für Zahlungen von juristischen Personen für nicht qualifizierte behinderte Personen.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

Es wurden Mängel im Bereich der Körperschaftsteuer festgestellt:

  • Das geprüfte Unternehmen hat fälschlicherweise abzugsfähige Aufwendungen für die Abschreibung von landwirtschaftlichen Maschinen verbucht, die nicht für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet wurden;
  • fälschlicherweise abzugsfähige Abschreibungskosten für ein Auto, die den Betrag von 1.500 Lei pro Monat überstiegen, wobei die Differenz der Ausgaben bei der Ermittlung der Körperschaftssteuer nicht abzugsfähig war;
  • fälschlicherweise die Körperschaftssteuer für Sponsoring an Einrichtungen, die nicht im Register der Einrichtungen/Gemeinschaften aufgeführt sind, abgezogen.

 

In Bezug auf die Mehrwertsteuer:

  • Der Wirtschaftsbeteiligte hat fälschlicherweise die Mehrwertsteuer auf den Erwerb von landwirtschaftlichen Maschinen abgezogen, da diese nicht für steuerpflichtige Umsätze verwendet werden sollten;
  • er begrenzte die abzugsfähige Mehrwertsteuer auf den Erwerb von zwei Fahrzeugen, von denen eines Gegenstand eines innergemeinschaftlichen Erwerbs war, nicht auf 50 %, da sie nicht ausschließlich für die Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeit verwendet wurden;
  • innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen an einen Geschäftspartner in Belgien mit einer ungültigen MwSt.-Nummer, für die er die MwSt. zu entrichten hatte.

Hinsichtlich der Zahlungen von juristischen Personen an nicht qualifizierte behinderte Personen:

  • Das geprüfte Unternehmen hat die von ihm berechneten und verbuchten „Zahlungen von juristischen Personen an nicht qualifizierte Behinderte“ nicht vollständig über die Staatshaushaltsverbindlichkeitserklärung – Code 100 – gemeldet.

Insgesamt festgestellte zusätzliche Beträge: x Lei:

  • Einkommensteuer: x Lei;
  • Mehrwertsteuer: x lei;
  • Zahlungen von juristischen Personen für nicht-qualifizierte Behinderte: x Lei.

Quelle: ANAF