Überprüfung der Unterlagen eines Unternehmens mit dem Tätigkeitsgegenstand „Beratungstätigkeiten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation“

S.C. X S.R.L. hat als Unternehmensgegenstand „Beratungstätigkeiten im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation“, CAEN-Code 7021.

Geprüfter Zeitraum: 01.10.2022 – 31.12.2022 – Gewinnsteuer

Wichtigste Feststellungen der Steuerprüfungsstellen: Bei der Überprüfung der ANAF-Datenbank, insbesondere der Jahresabschlüsse für 2022 und der in den MwSt.-Erklärungen für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2022 erfassten und erklärten Leistungen, wurde festgestellt, dass das Unternehmen Einnahmen von mehr als 1.000.000 € erzielt hat. So wies der Steuerpflichtige im Formular 20 „Gewinn- und Verlustrechnung“ einen Umsatz in Höhe von x Lei aus. Darüber hinaus wurde bei der Überprüfung der für die Quartale Oktober bis Dezember 2022 eingereichten MwSt-Erklärungen festgestellt, dass der Steuerpflichtige diese Beträge in Zeile 15 „Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, die ohne Recht auf Vorsteuerabzug befreit sind“ eingetragen hat.

Für das vierte Quartal 2022 hat das geprüfte Unternehmen die Steuer auf das Einkommen von Kleinstunternehmen zum Satz von 1 % in Höhe von x Lei angemeldet und an den Staatshaushalt abgeführt, wobei die im Jahresabschluss 2022 angemeldete und erklärte Steuer auf das Einkommen von Kleinstunternehmen x Lei beträgt. In Anbetracht dessen stellte die Steuerprüfungsstelle fest, dass die Obergrenze von 1.000.000 EUR im letzten Quartal 2022 überschritten wurde, so dass der Steuerpflichtige verpflichtet ist, sich ab dem 01. Oktober 2022 gemäß den Bestimmungen des Artikels 52 des Gesetzes Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung in seiner geänderten und ergänzten Fassung als Körperschaftssteuerzahler zu registrieren. Daher hat die Steuerprüfungsstelle eine zusätzliche Körperschaftssteuer für das vierte Quartal 2022 in Höhe von x Lei festgesetzt.

Quelle: ANAF