Feststellungen einer Steuerprüfung bei einem Unternehmen mit dem Tätigkeitsgegenstand „Einzelhandel mit Eisenwaren, Glaswaren und bemalten Gegenständen in Fachgeschäften“

Gegenstand des Unternehmens S.C. X S.R.L. ist der „Einzelhandel mit Eisenwaren, Glaswaren und bemalten Gegenständen in Fachgeschäften“, CAEN-Code 4752.

Geprüfter Zeitraum:

  • 01.2020 – 29.02.2024 für die Mehrwertsteuer;
  • 01.2020 – 31.12.2022 für die Steuer auf das Einkommen von Kleinstunternehmen;
  • 01.2023 – 31.12.2023 für die Gewinnsteuer.

 

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

  • Infolge der Inventur des Warenbestands durch das geprüfte Unternehmen ergab sich ein Fehlbetrag in Höhe von x Lei, ohne dass dies mit Rechtsdokumenten begründet wurde.
  • Daher berichtigten die Steuerprüfungsstellen die abgezogene Mehrwertsteuer unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Waren in der Buchhaltung zum Einzelhandelspreis und zum durchschnittlichen Aufschlag des Unternehmens verbucht wurden, und stellten eine zusätzliche Mehrwertsteuer in Höhe von x Lei fest.
  • Darüber hinaus stellten die Steuerprüfungsstellen fest, dass das geprüfte Unternehmen im dritten Quartal 2023 den in der OUG 79/2017 zur Vervollständigung und Änderung des Gesetzes 227/2015 über die Abgabenordnung in der geänderten und ergänzten Fassung festgelegten Schwellenwert von 500.000 EUR überschritten hat und ab dem 01. Juli 2023 körperschaftsteuerpflichtig wurde. Das Unternehmen hat jedoch irrtümlich Steuern auf das Einkommen von Kleinstunternehmen in Höhe von x Lei erklärt und gezahlt.

So wurden zusätzliche Steuerverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt x Lei festgestellt, von denen:

  • Mehrwertsteuer x Lei,
  • Einkommensteuer für Kleinstunternehmen x Lei,
  • Gewinnsteuer x lei.

Quelle: ANAF