Feststellungen Steuerprüfung des Steuerpflichtigen, dessen Tätigkeitsgegenstand „Sonstige Erholungs- und Unterhaltungstätigkeiten, nicht anderweitig klassifiziert.“ ist.

S.C. X S.R.L. hat als Unternehmensgegenstand „Sonstige Freizeit- und Unterhaltungsdienstleistungen, nicht anderweitig klassifiziert“, CAEN-Code 9329.

Geprüfter Zeitraum:

01.01.2023 – 31.12.2023: Steuer auf Dividendeneinkünfte von natürlichen Personen;

07.02.2019 – 30.06.2023: Steuer auf das Einkommen von Kleinstunternehmen;

01.01.2021 – 31.12.2023: Mehrwertsteuer;

01.04.2022 – 01.10.2023: Sozialbeiträge;

01.04.2022 – 01.10.2023: Steuer auf Einkommen aus Löhnen und Gehältern und ähnlichen Einkünften;

01.01.2021 – 31.12.2023: Beiträge für behinderte Menschen, die nicht in das System einbezogen sind.

Die wichtigsten Feststellungen der Steuerprüfungsstellen waren:

Es wurde festgestellt, dass das geprüfte Unternehmen aufgrund der Überschreitung der gesetzlichen Freigrenze verpflichtet war, sich für Mehrwertsteuerzwecke registrieren zu lassen, wobei eine Differenz von x Lei als eingenommene Mehrwertsteuer festgestellt wurde.

Bei der Überprüfung der Abzugsfähigkeit der Mehrwertsteuer wurde festgestellt, dass das Unternehmen fälschlicherweise Mehrwertsteuer in Höhe von insgesamt x Lei abgezogen hat, wovon:

 

  • X Lei, die sich auf den Erwerb von Gütern beziehen, für die der Steuerpflichtige keine Belege vorlegt, die ihre Verwendung für den Zweck der wirtschaftlichen Tätigkeit rechtfertigen;
  • X Lei, die sich auf Rechnungen für die Erbringung von Dienstleistungen beziehen, die von S.C. A S.R.L. ausgestellt wurden und für die das Unternehmen keine Belege mit Angaben zu den erbrachten Dienstleistungen vorgelegt hat;
  • RON X in Höhe von 50 % der abgezogenen Mehrwertsteuer auf den Kauf von Autoteilen und Leasingraten für ein motorisiertes Straßenfahrzeug, das von der Gesellschaft im Dezember 2022 erworben wurde und für das die Gesellschaft die ausschließliche Verwendung zum Zweck der Geschäftstätigkeit nicht nachweisen konnte.

 

Für die Zeiträume, in denen es eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von mehr als 50 hatte und die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllte, war das geprüfte Unternehmen verpflichtet, Zahlungen von juristischen Personen für nicht qualifizierte Behinderte zu berechnen und zu deklarieren, falls es keine Behinderten beschäftigt, mit zusätzlichen Zahlungen von juristischen Personen für nicht qualifizierte Behinderte in Höhe von x Lei.

Darüber hinaus haben die Steuerprüfungsstellen die Bruttolohneinkünfte für jeden Steuerzeitraum anhand der Angaben zu den Personen, die während des Prüfungszeitraums für die S.C. X S.R.L. tätig waren, gemäß den Erklärungen der G S.R.L. und den Angaben in REVISAL neu berechnet.

Am 31.12.2023 wies das geprüfte Unternehmen einen Sollsaldo des Kontos 461 „Verschiedene Schuldner“ in Höhe von insgesamt x RON auf, der durch die Verbuchung von Zahlungen an den Alleingesellschafter vom Bankverfügbarkeitskonto gebildet wurde, für die keine Unterlagen vorgelegt wurden, die belegen, dass sie zum Zweck der wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgten, und es wurde eine zusätzliche Steuer auf Dividendeneinkünfte in Höhe von x RON berechnet.

Abschließend wurde nach der bei S.C. X S.R.L. durchgeführten Überprüfung der Gesamtbetrag in Höhe von x Lei zusätzlich festgestellt, was:

  • X lei Mehrwertsteuer;
  • X lei Zahlungen für behinderte Personen;
  • X lei Steuer auf Einkommen aus Löhnen und Gehältern;
  • X lei Sozialbeiträge;
  • X lei Dividendensteuer für natürliche Personen.

Quelle: ANAF